Zusammenfassung
Es ist allgemein anerkannt, dass der Unterlassungsschuldner zur Erfüllung des Unterlassungstitels tätig werden muss, wenn die Untätigkeit einer Fortsetzung der Verletzungshandlung gleichkäme. Umstritten ist, ob der Unterlassungsschuldner auch zu Rückrufhandlungen verpflichtet ist, die die Sphäre selbständiger Dritter berühren. Der Autor untersucht, ob eine Ausdehnung der Unterlassungspflicht auf eine Rückrufpflicht zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes aus Gläubigersicht erforderlich ist und ob die Ausweitung der Unterlassungspflicht zu einer Effizienzsteigerung des Unterlassungsanspruchs führt. Darüber hinaus wird die Rückrufpflicht des Unterlassungsschuldners in verschiedenen Vertriebskonstellationen untersucht.
Abstract
It is generally accepted that the injured party must act to comply with the injunction if inaction would be tantamount to a continuation of the infringing act. It is controversial whether the injured party is also obliged to cease acts that affect the sphere of independent third parties. The author examines whether an extension of the injunction to a recall obligation is necessary to ensure effective legal protection from the creditor's point of view. Furthermore, it is examined whether the extension of the injunctive relief is accompanied by an increase in efficiency. In addition, the specific recall obligation of the injunction debtor in different distribution constellations is determined.
Schlagworte
competition law Effizienzsteigerung Fortsetzung der Verletzungshandlung continuation of infringing act increase in efficiency Rechtsschutz Rückrufanspruch injunctive debtor Rückrufhandlungen injunctive duty injunctive relief Rückrufpflicht legal protection Sphäre selbständiger Dritter recall acts Unterlassungsanspruch Unterlassungspflicht recall claim recall duty Unterlassungsschuldner Unterlassungstitel sales constellations sphere of independent third parties Vertriebskonstellationen Wettbewerbsrecht Immaterialgüterrecht Lauterkeitsrecht selbständige Dritte Direkter Vertrieb Indirekter Vertrieb Unterlassungsstreitgegenstand2 Treffer gefunden
- „... . 2312.80 In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war die Rechtsprechung des OGH dadurch geprägt, dass er ...” „... im Besitz der Abnehmer befindet und ein Rückruf insofern nicht mehr der Störungsbeseitigung dient.20 ...” „... . – Eßmann-Waagen.20 Vgl. RG, GRUR 1929, 359 (361), l. Sp. – Eßmann-Waagen.21 RG, GRUR 1937, 873 (874) l. Sp ...”
- „... ZPO, ZPO, § 308, Rn. 20.731 Vgl. aber die abzulehnende Rechtsprechung des BAG, NZA 1994, 860 ff ...” „... Fassung der deutschen Zivilprozessordnung ist auf einzelne Prozessordnungen im 18. und 19. Jahrhundert ...” „... Aus § 775 CPO ist durch die Novelle des deutschen Zivilprozessrechts Ende des 19. Jahrhunderts § 890 ...”