Zusammenfassung
Nach dem Achmea-Urteil des EuGH herrschte Unsicherheit im europäischen Investitionsschutz. Gerade wegen der damit verbundenen Beendigung aller bilateralen Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten entstand ein Vakuum hinsichtlich des Schutzes mitgliedstaatlicher Investitionen und der Rechtsdurchsetzung. Um diese Lücke zu schließen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die mehr oder weniger mit Rechtsunsicherheiten verbunden sind. Die rechtssicherste Alternative zu einem von den Mitgliedstaaten unabhängigen Spruchkörper wäre die Einrichtung eines Fachgerichts nach Art. 257 AEUV. Durch dessen autonome Ausgestaltung könnte auf prozessuale Besonderheiten eingegangen und auf eine etablierte Struktur zurückgegriffen werden.
Abstract
Following the ECJ's Achmea ruling, uncertainty reigned in European investment protection. In particular, the termination of all bilateral investment treaties between Member States created a vacuum with regard to the protection of Member States' investments and law enforcement. There are various options for filling this gap, each of which involves a degree of legal uncertainty. The most legally secure alternative to a judicial body independent of the Member States would be the establishment of a specialised court under Article 257 TFEU. Its autonomous design could take account of procedural specificities and rely on an established structure.
Schlagworte
Achmea judgment Achmea-Urteil Art. 257 AEUV Art. 257 TFEU EuGH ECJ Europäische Union enforcement European law Europäisches Recht Fachgericht European Union investment protection Gerichtszuständigkeiten investment protection treaties Investitionsschutz jurisdiction Investitionsschutzverträge legal uncertainties Rechtsdurchsetzung Rechtsunsicherheiten specialized court Unsicherheit uncertainty Verlagerung- 1–6 Einleitung 1–6
- 223–226 Abkürzungsverzeichnis 223–226
- 227–234 Literaturverzeichnis 227–234
9 Treffer gefunden
- „... Investitionsschiedsvereinbarungen, die zwischen EU-Mitgliedstaaten gelten, nicht mit Unionsrecht vereinbar. Das gilt jedoch nicht ...” „... Unionsrecht festgestellt. Schiedsgerichte müssen die europäische Rechtsordnung beachten, weil durch den in den ...” „... Unionsrechts könne deswegen die einheitliche Auslegung nicht garantiert werden. Dadurch sei die Autonomie des ...”
- „... Unionsrechts.Sinn und Zweck des Art. 344 AUEVBei erstmaliger Lektüre des Art. 344 AEUV kann der Eindruck entstehen ...” „... Beachtung des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts, die Verpflichtung zu unionsrechtskonformer Auslegung des ...” „... einheitliche Auslegung des Unionsrechts sichergestellt werden. Zweitens wird dadurch dem Individuum inzident ...”
- „... .B. Auswirkungen des Achmea-Urteils99Rechtsnormen ohne Entsprechung im UnionsrechtEinige etablierte ...” „... auf ein Schiedsverfahren mit Unionsrecht nicht vereinbar sei. Das Schiedsgericht hat jedoch mit ...” „... Vereinbarkeit solcher Schiedsgerichtsvereinbarungen zwischen EU-Mitgliedstaaten mit Unionsrecht sei dabei ...”
- „... in das Unionsrechtsschutzsystem und die Autonomie des Unionsrechts.524Maßgeblich für den Gerichtshof ...” „... Umstand behoben werden, dass durch das vorherige Patentgericht das Unionsrechtsschutzsystem und die ...” „... ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist.In diesem ...”
- „... Unionsrecht entscheiden, welches ihm im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens gem. Art. 267 AEUV erreichte ...” „... bilateralen Investitionsschutzabkommen der EU-Mitgliedstaaten mit Unionsrecht resultierte die Aufkündigung ...”
- „... LiteraturverzeichnisAhner, Juliane Investor-Staat-Schiedsverfahren nach Europäischem Unionsrecht ...” „... , Jürgen/Hatje, Armin (Hrsg.)Europäisches Unionsrecht, Vertrag über die Europäische Union – Vertrag über die ...”
- „... sorgt für die Unvereinbarkeit aller intra-europäischen Investitionsschutzabkommen mit dem Unionsrecht ...” „... innerstaatliche Recht des beklagten Staates – und damit auch Unionsrecht – nur als Tatsache heranziehe, um die ...” „... Ebenfalls ginge von der Auslegung des Unionsrechts durch das CETA-Gericht keine Bindungswirkung aus und der ...”
- „... ) 99Rechtsnormen ohne Entsprechung im Unionsrecht ...”
- „... , Investor-Staat-Schiedsverfahren nach Europäischem Unionsrecht, 2015, S. 44; Griebel/Kim, SchiedsVZ 2007, 186 (186).247 Ausführich ...”