Digitaler Fußabdruck und informierte Selbstbestimmung
Lauterkeit des Vertriebs von Trackingblockern und Obfuscation-Tools
Zusammenfassung
Bei jedem Webseitenaufruf im World Wide Web hinterlassen Konsumenten Spuren in Form von Daten. Es entsteht ein digitaler Fußabdruck. Dieser kann von Dritten durch Web-Tracking erfasst und zu Konsumentenprofilen zusammengesetzt werden, die für Unternehmen geldwert sind. Zur Abwehr von Web-Tracking werden Trackingblocker und Obfuscation-Tools vertrieben. Es ist ein Wettbewerb rund um Konsumentendaten entstanden, in dem sich gegenläufige Geschäftsmodelle gegenübertreten.
Die Autorin untersucht, ob der Vertrieb von Trackingblockern und Obfuscation-Tools, die den Konsumenten als Hilfsmittel zur Durchsetzung der informierten Selbstbestimmung über ihren digitalen Fußabdruck dienen, nach den Regelungen des Lauterkeitsrechts unlauter ist.
Schlagworte
Abwehrtechnologie Behinderung von Mitbewerbern geschäftliche Handlung Marktteilnehmer Tracking Unlauterkeit Web-Tracking Wettbewerbsrecht Webtracking § 4a UWG § 4 Nr. 4 UWG Selbstbestimmung Digitaler Fußabdruck Lauterkeitsrecht UWG- 275–290 Literaturverzeichnis 275–290
2 Treffer gefunden
- „... konkretes Wettbewerbsverhältnis vor, „wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen ...” „... Wettbewerbsverhältnis vor, „wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen ...” „... oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet ...”
- „... Parteien zugeordnet sein. Für Konsumenten ist daher nicht ohne Weiteres erkennbar, welche Parteien ihr ...” „... ihrem Verwendungszweck und der zugeordneten Partei zu benennen. Die betroffenen Unternehmen können so ...”