Digitaler Fußabdruck und informierte Selbstbestimmung
Lauterkeit des Vertriebs von Trackingblockern und Obfuscation-Tools
Zusammenfassung
Bei jedem Webseitenaufruf im World Wide Web hinterlassen Konsumenten Spuren in Form von Daten. Es entsteht ein digitaler Fußabdruck. Dieser kann von Dritten durch Web-Tracking erfasst und zu Konsumentenprofilen zusammengesetzt werden, die für Unternehmen geldwert sind. Zur Abwehr von Web-Tracking werden Trackingblocker und Obfuscation-Tools vertrieben. Es ist ein Wettbewerb rund um Konsumentendaten entstanden, in dem sich gegenläufige Geschäftsmodelle gegenübertreten.
Die Autorin untersucht, ob der Vertrieb von Trackingblockern und Obfuscation-Tools, die den Konsumenten als Hilfsmittel zur Durchsetzung der informierten Selbstbestimmung über ihren digitalen Fußabdruck dienen, nach den Regelungen des Lauterkeitsrechts unlauter ist.
Schlagworte
Abwehrtechnologie Behinderung von Mitbewerbern geschäftliche Handlung Marktteilnehmer Tracking Unlauterkeit Web-Tracking Wettbewerbsrecht Webtracking § 4a UWG § 4 Nr. 4 UWG Selbstbestimmung Digitaler Fußabdruck Lauterkeitsrecht UWG- 275–290 Literaturverzeichnis 275–290
2 Treffer gefunden
- „... Wettbewerbsverhältnisses wurde in der Rechtsprechung konkretisiert, wobei die Auslegung im Laufe der Zeit erweitert wurde ...”
- „... , Helmut, Die Unlauterkeitstatbestände des § 4 UWG und ihre Auslegung im Lichte der Richtlinie über ...” „... Pressefreiheit zur Auslegung des Begriffs der „Presseähnlichkeit“ und Anwendung des Verbots nicht ...”