Zusammenfassung
Die Autorin widmet sich der dogmatisch-systematischen Bewertung des parteipolitischen und religiös-weltanschaulichen Neutralitätsgebots des Grundgesetzes und behandelt insbesondere die notwendige Abgrenzung zu den neutralisierenden Wirkungen der Grundrechte als Abwehrrechte. Sie untersucht die Reichweite der Äußerungsbefugnisse der einzelnen Bundesorgane und stellt bezüglich der Mitglieder des Bundestages die Besonderheit der fehlenden Geltung eines Neutralitätsgebots fest. Abschließend widmet sie sich der Abgrenzung und der Differenzierung zwischen Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot, die zusammen eine verfassungsrechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit staatlicher Äußerungen ermöglichen.
Abstract
The author addresses the dogmatic-systematic evaluation of the Basic Law's requirement of party-political and religious-ideological neutrality and deals in particular with the necessary demarcation from the neutralising effects of fundamental rights as rights of defence. She examines the scope of the powers of expression of the individual federal organs and, with regard to the members of the Bundestag, establishes the special feature of the lack of validity of a neutrality requirement. Finally, the author focuses on the demarcation and differentiation between the requirement of objectivity and the requirement of neutrality, which together allow for a constitutional assessment of the lawfulness of state statements.
Schlagworte
Abwehrrechte basic law Bundesorgane constitution constitutional law Bundestag defense rights Geltung Grundgesetz federal organs legality Neutralitätsgebot neutrality requirement Parlament parteipolitische Neutralität objectivity requirement Politik parliament Rechtmäßigkeit party-political neutrality politics religiös-weltanschauliche Neutralität Sachlichkeitsgebot religious-ideological neutrality Verfassung validity Verfassungsrecht- 1–6 Einführung 1–6
- 201–222 Literaturverzeichnis 201–222
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- „... , wenn jeder Mensch im Grundsatz gleichberechtigt ist, wirkt die Menschwürde egalitär.838 Rassismus oder ...” „... Aussagen schützt.830Schutz der MenschenwürdeAusgangspunkt der Trias des Schutzgutes der freiheitlich ...” „... Annahme des grundsätzlich freien und eigenverantwortlich handelnden Menschen zugrunde liegt, sichert sie ...”
- „... . 1971.Herzog, Roman, Das Grundrecht auf Freiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention, Archiv ...” „... . Allgemeine Staatslehre, 2. Aufl., Berlin 1905.Jellinek, Georg, Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte ...” „... 1979.Literaturverzeichnis213Mahrenholz, Ernst Gottfried, „Verantwortung vor Gott und den Menschen ...”
- „... die einzelne Person nicht als Sache verfügen kann514, sondern jedem Menschen um seiner selbst willen ...” „... Weltanschauungen die Fragen nach der Existenz der Menschen und dem Sinn des Lebens beantworten wollen, ist zwischen ...” „... Millionen Menschen der evangelischen und 24 Millionen der katholischen 652 BVerfGE 125, 39 (80 f ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .a) 181Schutz der Menschenwürde ...”
- „... jeden Streits: Den Schutz der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG, die Volkssouveränität nach Art. 20 ...”