Einziehung ohne Verurteilung?
Verfassungsrechtliche Grenzen bei der non-conviction-based confiscation
Zusammenfassung
Als Schnittstelle zwischen dem Verfassungsrecht und dem Strafrecht beleuchtet das Werk die Rahmenbedingungen der non-conviction-based confiscation im deutschen Recht. Im Fokus steht die Frage der Verfassungskonformität der selbstständigen Einziehung gemäß § 76a Abs. 4 StGB. Dabei werden die materiell- und verfahrensrechtlichen Besonderheiten der Norm beleuchtet sowie rechtsvergleichend untersucht. Aus diesem Befund heraus wird die Rechtsnatur der Regelung ermittelt. Vorangestellt werden allgemeine Überlegungen zur Bestimmung der Rechtsnatur unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Grundsätze. Vor diesem Hintergrund wird letztlich herausgearbeitet, dass § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlicher Hinsicht kritisch zu sehen ist.
Schlagworte
Europarecht USA Italien Rechtsvergleich Verfahrensrecht StGB Rechtsdogmatik Selbstständige Einziehung Vermögensabschöpfung- 251–256 Teil 6: Resümee 251–256
- 257–268 Literaturverzeichnis 257–268
7 Treffer gefunden
- „... dadurch den eigenen Lebensstil aufzuwerten. Die klassische Bestrafung eines Täters im Wege der Geld- oder ...” „... genannten Vortaten „herrühren“, um Gegenstand der Geld‐ wäsche sein zu können. Für die Auslegung des ...” „... infolge der Reformierung der Geldwäsche Infolge der jüngsten Reformierung des Geldwäscheparagrafens durch ...”
- „... Vermögenseinbußen erfolgen, die einer gewöhnlichen Geld‐ strafe gleichkommen. Anders als die Untersuchungshaft ...” „... gezahlten Geldes kann sich ein Betroffener nicht auf Art. 14 GG berufen.533 Allerdings führt nicht jedes ...” „... abgeschöpft.571 Im Vergleich dazu werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Deutschland jährlich Gelder ...”
- „... Strafcharakter 111 keit“.277 Die gängigsten Strafformen sind hierbei die Geld- und Frei‐ heitsstrafe nach dem ...” „... die Bestimmung der Rechtsnatur 123 Urheber üblicherweise in Form einer Geld- oder Freiheitsstrafe sank ...” „... unterschiedlicher Kaufkraft heran. Der Betroffene leiste durch Geld- oder Freiheitsstrafe, die der Staat in Form von ...”
- „... einem Fall anders bewertet, in dem Gelder als Tatinstrumente zur Bestechung eines ge‐ orgischen ...” „... die Bestrebungen im Zuge der Reformierung der Geld‐ wäsche, wonach bei § 261 StGB und § 76a Abs. 4 ...” „... StGB die Grundsätze heranzuzie‐ hen, die durch die Rechtsprechung im Rahmen der Geldwäsche gemäß § 261 ...”
- „... werden (vgl. 18 U.S.C. § 981(a)(1)(G)). Für austauschbares Vermögen, wie z.B. Geld, besteht ebenfalls ...” „... Geldwäschenormen eingeführt. Anders als die gewöhnlichen Straftatbestände zur Geldwäsche zielen diese beiden ...” „... . 322-ter c.p. oder bei Geld‐ wäsche gemäß Art. 648-quater c.p. C. I. 238 Vgl. Artikel 44 § 2 des ...”
- „... der Geldwäsche unter besonderer Berücksichtigung der Vermengung von Giral‐ geld, wistra 1997, S ...” „... ‐ schaftsstrafrecht Ambos, Kai: Annahme „bemakelten“ Verteidigerhonorars als Geldwäsche?, JZ 2002, S. 70–82 Bach ...” „... Tatobjekt der Geldwäsche: Wann rührt ein Gegenstand aus einer der im Katalog des § 261 I Nr. 1–3 StGB ...”
- „... Geldwäsche vom 09.03.2021 eingearbeitet sind. Vor allen anderen gebührt meiner Familie Dank für ihre ...” „... Abschöpfungsumfangs durch das Geldwäschemerkmal „herrühren ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb 25 Änderungen bei § 76a Abs. 4 StGB infolge der Reformierung der Geldwäsche . . . . . . . .D. 26 ...”