Zusammenfassung
Das europäische Beihilfenrecht hat sich zunehmend zu einer Art „Meta-Recht“ entwickelt, das sämtliche Wirtschaftsbereiche prägt und die Handlungsspielräume der EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Wirtschaftspolitik drastisch einschränkt. Stephan Bühner zeigt anhand praxisrelevanter Beispiele auf, unter welchen Voraussetzungen zivilrechtliche Verträge zwischen der öffentlichen Hand und Unternehmen Beihilfen darstellen, und analysiert das im Rahmen der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen bestehende komplexe Zusammenspiel zwischen den Vorgaben des Unionsrechts und der deutschen Rechtsordnung. Dabei bewertet er insbesondere aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs und deutscher Zivilgerichte zur Reichweite der Bindungswirkung von Eröffnungsbeschlüssen der Kommission und zur Durchbrechung der Rechtskraft zivilgerichtlicher Entscheidungen zugunsten einer effektiven Durchsetzung des Beihilfenrechts. Der Autor unterzieht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Rechtsfolgen einer Missachtung des Durchführungsverbots einer kritischen Würdigung und erläutert, warum weder die in tradierter Rechtsprechung angenommene Gesamtnichtigkeit eines unter Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV geschlossenen Vertrags noch die Aufrechterhaltung eines solchen Vertrags mit beihilferechtskonformem Inhalt zu überzeugen vermag. Schließlich untersucht er, ob dogmatisch tragfähige Alternativen zu den beiden Extrempositionen der bisherigen Judikatur bestehen.
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- „... konsequenten Durchsetzung des europäischen Beihilfenrechts im deutschen Zivilrecht verdient der BGH Zustimmung ...” „... auf der Grundlage des deutschen Zivilrechts überzeugend begründet werden kann. Unionsrechtliche ...” „... Vorgaben für die zivilrechtliche Rechtsfolge Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV/ Art. 3 VVO Art. 108 Abs. 3 S. 3 ...”
- „... im Jahr 2003 Gelegenheit, sich zu den zivilrechtlichen Konsequenzen einer Verletzung der ...” „... im deutschen Zivilrecht, das teils als „wichtige Weiterentwicklung und Präzisierung“ der bisherigen ...” „... geschlossenen zivilrechtlichen Vertrags einer dem Privatrecht adäquaten Lösung zuzuführen, die einerseits zum ...”
- „... . Der Gerichtshof betonte zwar, dass weder der Rückgriff auf die Instrumentarien des Zivilrechts und die ...” „... Vorschriften unangewendet zu lassen und andere Maßnahmen zu ergreifen, falls die zivilrechtlichen Vorschriften ...” „... bringt er aber zugleich unmissverständlich zum Ausdruck, im Falle der Ineffektivität zivilrechtlicher ...”
- „... – Zur Bedeutung der Art. 87 f EGV für das österreichische Zivilrecht, in: Koppensteiner, Hans-Georg ...” „... zivilrechtlichen Folgen im deutschen Recht, 2003 Quardt, Gabriele: Reduzierung des beihilferechtlichen ...” „... , S. 533 Schmidt-Räntsch, Jürgen: Zivilrechtliche Wirkungen von Verstößen gegen das EU-Beihilfenrecht ...”
- „... erreichen. – Einzige adäquate zivilrechtliche Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Durchführungsverbot ist ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1. 146 Unionsrechtliche Vorgaben für die zivilrechtliche Rechtsfolge ...”
- „... ausschließlich zivilrechtlichen Natur von Darlehen an Unternehmen, an denen der Staat als Mehrheitsgesellschafter ...” „... Unternehmensprivatisierungen125 soll illustriert werden, unter welchen Voraussetzungen rein zivilrechtliche Verträge zwischen ...”
- „... : „Identitätstheorie“; Eilmansberger, Die Zivilrechtsfolgen gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfegewährung, S. 66 ff ...”
- „... ; dies., CML- Rev 2007, 965, 968; Eilmansberger, Die Zivilrechtsfolgen gemeinschaftsrechtswidriger ...”