Jump to content
Das Vetorecht eines Vorstandsmitglieds in der Aktiengesellschaft / Titelei/Inhaltsverzeichnis
Das Vetorecht eines Vorstandsmitglieds in der Aktiengesellschaft / Titelei/Inhaltsverzeichnis
Contents
Chapter
Expand
|
Collapse
Page
I–XVI
Titelei/Inhaltsverzeichnis
I–XVI
Details
1–4
Einleitung
1–4
Details
5–16
§ 1 Allgemeines
5–16
Details
A. Gesetzliche Ausgangslage
Details
B. Bedeutung des „Vetos“
Details
C. Rechtliche Wirkung und Definition des Vetorechts
Details
I. Darstellung im Schrifttum und in der Rechtsprechung
Details
II. Stellungnahme
Details
1. Positiver und negativer Beschluss
Details
2. Rechtliche Wirkung des Vetos
Details
3. Definition
Details
D. Abgrenzung zu ähnlichen Rechten
Details
I. Interventionsrecht
Details
II. Widerspruchsrecht
Details
E. Mögliche Spielarten des Vetorechts
Details
I. Mindestanzahl an Vorstandsmitgliedern
Details
II. Beschränkung auf einzelne Ressorts
Details
III. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen als Anknüpfungspunkt
Details
IV. Art der Geschäftsführungsmaßnahme
Details
17–98
§ 2 Zulässigkeit des Vetorechts in einer mitbestimmungs freien Gesellschaft
17–98
Details
A. Vetorecht eines Vorstandsmitglieds
Details
I. Das Urteil des OLG Karlsruhe
Details
1. Ausführungen des Gerichts
Details
2. Bestehen eines Vetorechts
Details
3. Bedeutung des Urteils für die Frage nach der Zulässigkeit des Vetorechts
Details
II. Die Argumente der herrschenden Meinung
Details
1. Vergleichbarkeit des Vetorechts mit dem Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung
Details
2. Differenzierung zwischen positiven und negativen Beschlüssen
Details
3. Vergleichbar starke Position durch eine Einzelgeschäftsführungs- und Einzelvertretungsbefugnis
Details
4. Rechtsgedanke des § 115 Abs. 1 HGB
Details
5. Restriktive Auslegung von Ausnahmevorschriften
Details
6. Gesetzeshistorie
Details
7. Keine Verletzung des Grundsatzes der Gleichberechtigung
Details
III. Die Argumentation der Minderansicht
Details
1. Vetorecht habe eine andere Rechtsqualität
Details
2. Verstoß gegen § 77 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 AktG
Details
3. Mögliche Gestaltung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis nicht maßgeblich
Details
4. § 115 Abs. 1 HGB lasse keinen Rückschluss zu
Details
5. Vergleich mit dem Aufsichtsrat
Details
6. § 77 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 AktG sei keine Ausnahmevorschrift
Details
7. Gesetzeshistorie
Details
8. Verletzung des Grundsatzes der Gleichberechtigung
Details
IV. Stellungnahme
Details
1. Kein Verstoß gegen § 77 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 AktG
Details
a) Wortlaut
Details
b) Gesetzessystematik und gesetzesteleologische Aspekte
Details
aa) Gesetzesimmanente Differenzierung zwischen positiven und negativen Entscheidungen
Details
1) § 77 Abs. 1 S. 1 AktG
Details
2) Möglichkeit der Einflussnahme bei Beschlussfassung
Details
3) Gefahrenpotenzial bei Beschlüssen
Details
4) Fließender Übergang zwischen positiven und negativen Beschlüssen irrelevant
Details
5) Zwischenergebnis
Details
bb) „Andere Rechtsqualität“ des Vetorechts unerheblich
Details
cc) Inkonsistenz bei Zulässigkeit von Mehrheitserfordernissen
Details
dd) Vergleich mit Aufsichtsrat
Details
1) Gesetzlicher Rahmen
Details
2) Begrenzter Gestaltungsspielraum bei Mehrheitserfordernissen
Details
3) Kein Rückschluss auf die Zulässigkeit des Vetorechts eines Vorstandsmitglieds möglich
Details
ee) Regelungen zur Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis lassen keinen Rückschluss zu
Details
ff) § 115 Abs. 1 HGB erlaubt keinen Rückschluss
Details
gg) Keine einschränkende Auslegung durch § 23 Abs. 5 S. 1 AktG
Details
hh) Restriktive Auslegung von Ausnahmevorschriften
Details
ii) Ergebnis
Details
c) Historische Auslegung
Details
aa) Intention des Gesetzgebers bei Streichung des Alleinentscheidungsrechts
Details
bb) Vetorecht läuft der Regelungsabsicht des Gesetzgebers nicht entgegen
Details
cc) Gefahr etwaiger Alleingänge durch jüngere Entwicklungen im AktG geringer
Details
dd) Entscheidung gegen die Mehrheit nicht per se ausgeschlossen
Details
d) Verfassungsorientierte Auslegung
Details
aa) Inhalt und Abgrenzung zur verfassungskonformen Auslegung
Details
bb) Art. 9 Abs. 1 GG
Details
cc) Art. 14 Abs. 1 GG
Details
dd) Zusammenfassung
Details
e) Ergebnis
Details
2. Vereinbarkeit mit dem Kollegialprinzip
Details
a) Herleitung und Inhalt
Details
b) Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung
Details
aa) Inhalt
Details
bb) Sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
Details
cc) Projizierung auf das Vetorecht
Details
1) Bestehen eines Sachgrundes
Details
(aa) Zusätzlicher Kontrollmechanismus
Details
(1) Divergenz zwischen Unternehmens- und persönlichem Interesse der Vorstandsmitglieder
Details
(2) Spezifische Gefahren bei Gruppenentscheidungen
Details
(3) Neuralgischer Punkt: Bildung einer gemeinsamen Präferenzordnung im Vorstand
Details
(4) Vote trading
Details
(5) Beispiel
Details
(6) Vetorecht als willkommenes Kontrollinstrument
Details
(7) Kontrollmechanismus als zulässiges Kriterium
Details
(bb) Besondere Expertise eines Vorstandsmitglieds
Details
(cc) Verkürzung des Entscheidungsprozesses
Details
2) Kein krasses Ungleichgewicht
Details
dd) Ergebnis
Details
c) Vergleich mit Stichentscheidungsrecht
Details
d) Keine Beeinträchtigung der mit dem Kollegialprinzip verbundenen Vorteile durch ein Vetorecht
Details
aa) Ausgewogene Entscheidungsfindung
Details
bb) Keine unzulässige Beeinträchtigung der kollegialen Richtigkeitsgewähr
Details
cc) Bessere Vorbereitung und Begründung von Beschlussvorlagen
Details
dd) Geringere Gefahr vorgefasst-einseitiger Beschlüsse
Details
ee) Sicherung der Kontinuität der Willensbildung
Details
ff) Förderung der horizontalen Selbstkontrolle im Vorstand
Details
e) Organisationsfreiheit im Spannungsverhältnis zum Kollegialprinzip
Details
f) Ergebnis
Details
3. Zusammenfassung
Details
V. Seitenblick in das GmbH-Recht
Details
B. Vetoberechtigung sämtlicher Vorstandsmitglieder
Details
I. Zulässigkeit
Details
II. Kein exklusives Recht des Vorsitzenden
Details
C. Zulässigkeit einer bindenden Regelung in der Satzung
Details
D. Rechtsvergleich
Details
I. Österreichisches Recht
Details
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Details
2. Zulässigkeit eines Vetorechts zu Gunsten des Vorsitzenden
Details
3. Ein „einfaches“ Vorstandsmitglied als Träger eines Vetorechts
Details
4. Rückschluss auf die Rechtslage in Deutschland
Details
II. Schweizerisches Recht
Details
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Details
2. Unzulässigkeit eines Vetorechts
Details
3. Rückschluss auf die Rechtslage in Deutschland
Details
99–122
§ 3 Zulässigkeit des Vetorechts in einer mitbestimmten Gesellschaft
99–122
Details
A. Vetorecht eines Vorstandsmitglieds
Details
I. Gesetzlicher Rahmen
Details
II. Die Argumente des BGH und der ihm folgenden Literatur
Details
III. Die Argumente der Minderansicht
Details
IV. Stellungnahme
Details
1. Keine Verletzung der Mindestzuständigkeit gemäß § 33 Abs. 1 S. 1 MitbestG
Details
a) Kein Einfluss des Vetorechts auf die Aufgabenwahrnehmung durch den Arbeitsdirektor
Details
aa) Umfang der Aufgaben
Details
bb) Keine Beeinträchtigung durch ein Vetorecht
Details
b) Keine Sonderstellung des Arbeitsdirektors/kein besonderer Schutz bei Zuständigkeit des Gesamtvorstands
Details
aa) Wortlaut
Details
bb) Gesetzessystematik
Details
1) Mitwirkungsrechte des Aufsichtsrats und der Hauptversammlung, Weisungen im Konzern
Details
2) Vergleich zu der mitbestimmten GmbH
Details
cc) Historische Auslegung
Details
dd) Ergebnis
Details
c) Argumente des BGH nicht haltbar
Details
d) Ergebnis
Details
2. Keine unzulässige Ungleichbehandlung zu Lasten des Arbeitsdirektors
Details
a) Kein über den allgemeinen Gleichberechtigungsgrundsatz hinausgehendes Diskriminierungsverbot
Details
b) Keine strengeren Anforderungen aufgrund von § 33 Abs. 1. S. 1 MitbestG
Details
aa) Ansatz der Minderansicht
Details
bb) Stellungnahme
Details
c) Keine unbedingten Einzelentscheidungsbefugnisse des Arbeitsdirektors
Details
aa) Die einzelnen Ansichten in der Literatur
Details
bb) Stellungnahme
Details
1) Entscheidungsprozess im Vorstand
Details
2) Beispiel: funktionale Organisation
Details
d) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
Details
aa) Geltung der allgemeinen Grundsätze
Details
bb) Keine unzulässige an die Stellung des Arbeitsdirektors anknüpfende Differenzierung
Details
e) Ergebnis
Details
B. Arbeitsdirektor als Träger eines Vetorechts
Details
C. Zulässigkeit eines Vetorechts, welches für Ressort des Arbeitsdirektors nicht gilt
Details
123–126
§ 4 Das aufschiebende Vetorecht
123–126
Details
A. Allgemeines
Details
B. Zulässigkeit
Details
C. Kein Element der Verfahrens- und Sitzungsleitung
Details
D. Minus gegenüber dem endgültigen Vetorecht
Details
127–163
§ 5 Einzelne mit dem Vetorecht verbundenen Rechtsfragen
127–163
Details
A. Rechtsgeschäftliche Fragestellungen
Details
I. Rechtsnatur des Vetos und der richtige Adressat
Details
II. Unzulässigkeit einer Vertretung, Möglichkeit einer Botenschaft
Details
III. Bedingungsfeindlichkeit der Vetoerklärung
Details
IV. Etwaige Ausschlussfrist für die Ausübung des Vetorechts
Details
V. Möglichkeit eines Widerrufs der Vetoerklärung
Details
VI. Anfechtung der Vetoerklärung
Details
1. Anwendbarkeit der §§ 119 ff. BGB
Details
2. Schadensersatzpflicht nach § 122 Abs. 1 BGB
Details
VII. Nichtigkeit nach §§ 134, 138 Abs. 1 BGB
Details
1. § 134 BGB
Details
2. § 138 Abs. 1 BGB
Details
B. Voraussetzungen für die Ausübung des Vetorechts
Details
I. Abstimmungsverfahren und Inhalt des Antrags
Details
II. Grund für die Ausübung des Vetorechts
Details
1. Verstoß gegen Gesetz oder Satzung
Details
2. „Schwerwiegende Bedenken“
Details
C. Die mit einem Vetorecht verbundenen Rechte und Pflichten
Details
I. Pflichten des vetoberechtigten Vorstandsmitglieds
Details
1. Begründungspflicht
Details
2. Mögliche Pflicht zur Einlegung eines Vetos
Details
3. Keine Pflicht zur vorausgehenden Konsultation
Details
II. Keine Wirkung eines pflichtwidrigen Vetos
Details
1. Allgemeines
Details
2. Pflichtwidrigkeit eines Vetos
Details
a) § 93 Abs. 1 S. 1 AktG
Details
b) Verletzung der Treuepflicht
Details
III. Haftung durch Einlegung eines pflichtwidrigen Vetos
Details
IV. Möglichkeit einer erneuten Abstimmung
Details
D. Etwaiger Ausschluss des Vetorechts im Einzelfall
Details
I. Bestehen eines Stimmrechtsverbots
Details
II. Widerspruch zwischen Stimmabgabe und Veto
Details
E. Rechtsschutz gegen ein rechtswidriges Veto
Details
I. Feststellungsklage
Details
1. Statthafte Klageart
Details
2. Feststellungsfähiges Rechtsverhältnis
Details
a) Herrschende Meinung
Details
b) Mindermeinung
Details
c) Stellungnahme
Details
3. Feststellungsinteresse
Details
a) Allgemeines
Details
b) Potenzielle Träger eines Feststellungsinteresses
Details
aa) Vorstandsmitglieder
Details
bb) Aufsichtsratsmitglieder
Details
cc) Der Vorstand oder Aufsichtsrat als Kollegialorgan
Details
1) Herrschende Meinung
Details
2) Minderansicht
Details
3) Kein Streitentscheid erforderlich
Details
II. Gründe für das Fernliegen eines gerichtlichen Verfahrens in der Praxis
Details
1. Alternative Wege für die Durchsetzung einer Geschäftsführungsmaßnahme
Details
2. Vollziehung des Beschlusses trotz (rechtswidrigen) Vetos
Details
3. Zeitlicher Aspekt eines Gerichtsverfahrens
Details
F. Regelungsvorschläge für ein Vetorecht in der Geschäftsordnung oder Satzung
Details
I. Allgemeines
Details
II. Regelungsvorschläge in der Literatur
Details
1. Vetorecht
Details
2. Aufschiebendes Vetorecht
Details
3. Anmerkungen
Details
III. Eigene Regelungsvorschläge
Details
1. Allgemeines Vetorecht
Details
a) Vetorecht eines Mitglieds
Details
b) Gemeinsames Vetorecht zweier Vorstandsmitglieder
Details
2. Ressortbezogenes Vetorecht
Details
3. Aufschiebendes Vetorecht
Details
164–170
§ 6 Zusammenfassung
164–170
Details
171–192
Literaturverzeichnis
171–192
Details
Durchsuchen Sie das Werk
Geben Sie ein Keyword in die Suchleiste ein
Partial access
Das Vetorecht eines Vorstandsmitglieds in der Aktiengesellschaft , page I - XVI
Titelei/Inhaltsverzeichnis
Autoren
Manuel Seidel
DOI
doi.org/10.5771/9783828870321-I
ISBN print: 978-3-8288-4166-6
ISBN online: 978-3-8288-7032-1
Chapter Preview
Share
Download PDF
Download citation
RIS
BibTeX
Copy DOI link
doi.org/10.5771/9783828870321-I
Share by email
Video schließen
Share by email Tectum eLibrary
Recipient*
Sender*
Message*
Your name
Send message
This site is protected by reCAPTCHA and the Google
Privacy Policy
and
Terms of Service
apply.