Zusammenfassung
Während manchen Formen des katholischen Ordenslebens weitreichende Individualität gewährt wird, sind die Mitglieder der katholischen Ordensinstitute und der Gesellschaften apostolischen Lebens zu einem gemeinschaftlichen Leben verpflichtet. Daher ist eine Abwesenheit eines Mitgliedes außerhalb der kanonischen Grenzen eine illegitime Handlung, die der Gesetzgeber strafrechtlich ahnden muss. Mit dem Motu Proprio Communis vita schuf Papst Franziskus die entsprechende Rechtsgrundlage. Eine solche kirchliche Gesetzgebung verlangt eine kanonistische Einordnung sowie eine kritische Kommentierung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage.
Abstract
While some forms of Catholic religious life are granted far-reaching individuality, members of Catholic religious institutes and societies of apostolic life are obliged to live in community. Therefore, the absence of a member outside the canonical boundaries is an illegitimate act which the legislator must punish under criminal law. With the Motu proprio Communis vita, Pope Francis created the corresponding legal basis. Such ecclesiastical legislation requires a canonical classification as well as a critical commentary against the background of the previous legal situation.
Schlagworte
CIC/1917 Eigenrecht Gesetzgeber ipso-facto-Entlassung juristische Entlassungsverfahren Konzilsdokumente Ordensrechtliche Spezifika Papst Franziskus Päpstliche Dokumente Professvertrag Rechtsbindung Rechtsfolgen Rechtssupplementierung Straftatbestand Unauffindbarkeit- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 1–10 I. Einleitung 1–10
- 89–90 VI. Ausblick 89–90
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- „... . 606 § 2 CIC/1917).26 Zudem verpflichtet der Gesetzgeber mit Blick auf das Armutsgelübde die religiosi ...” „... Sinne gebraucht der Gesetzgeber des CIC/1917 zur Bezeichnung der unerlaubten Abwesenheit eines Professen ...” „... egressus), dem Ordensgehorsam entziehen möchte.33 Der Gesetzgeber weist auf die spezifische Intention des ...”
- „... Promulgation vorlag, wird unmittelbar erkenntlich, dass der Gesetzgeber die ersten beiden Nummern des c. 694 ...” „... Gesetzgeber nennt somit nur den objektiv feststellbaren Tatbestand, der unabhängig von der persönlichen ...” „... schützt der Gesetzgeber mit der Pflicht zur Bestätigung der dimissio ipso facto wegen unerlaubter ...”
- „... Dabei meint der Gesetzgeber nicht irgendein Haus, sondern eine gemäß c. 609 § 1 CIC/1983 rechtmäßig ...” „... darf, sieht der Gesetzgeber durchaus Optionen für den rechtmäßigen Verbleib von sodales außerhalb ...” „... Gesetzgeber nicht nur diese Verpflichtung, sondern löst auch den Tatbestand vom Faktum der Flucht und ...”
- „... Darlegung zu Communis vita auf den Vergleich mit der Gesetzgebung der Orientalischen Kirchen und fordert ...” „... eine adäquate Gesetzgebung auch für diesen Rechtsbereich.9JOHN CHRYSOSTOM KOZLOWSKI beschreibt in ...” „... normkritisch sowie im Konnex zur staatlichen Gesetzgebung zu bewerten. Die Folgen der Ipso-facto-Entlassung für ...”
- „... , nicht, vielmehr erklärt der Gesetzgeber: „Mit der rechtmäßig erfolgten Entlassung erlöschen ohne ...” „... Aufgabe und ihres Lebensunterhalts notwendig ist.“282 Obwohl der kirchliche Gesetzgeber nicht weiter ...” „... staatlicherseits je nach Gesetzgebung des betreffenden Landes eine Nachzahlung an den Sozialversicherungsträger ...”
- „... AusblickGesetzgebung ist von der Intention geleitet, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, die nicht ...” „... verdeutlicht, dass das Gemeinschaftsleben ein hohes Gut ist, das der Gesetzgeber schützt, indem er Abwesenheit ...” „... sanktioniert. Bleibt nur noch anzuregen, dass auf diese Gesetzgebung in Ausbildung und Lebenspraxis der Sodalen ...”
- „... Ordensrecht, St. Ottilien, Eos, 312–313.SCHMITZ, H., „Tendenzen nachkonziliarer Gesetzgebung“, in Archiv für ...”