Zusammenfassung
Mit Art. 19 RL (EU) 2019/1023 gibt der europäische Gesetzgeber ein Pflichtenregime für die Geschäftsleiter ab dem Eintritt der wahrscheinlichen Insolvenz vor. In den Blickpunkt geraten dabei explizit auch die Gläubigerinteressen. Der Autor untersucht in diesem Band den vom Richtliniengesetzgeber intendierten Schutz und dessen Umsetzung in das deutsche Recht sowie die Einfügung eines solchen Pflichtenregimes in das bestehende rechtliche Umfeld der Konzernstrukturen. Es zeigt sich, dass es aufgrund der Richtlinie zu einer gläubigerschutzakzentuierten Verschiebung der Geschäftsleiterpflichten im Vorfeld der Insolvenz kommt, welche die Leitungsmacht der herrschenden Gesellschaft einschränkt.
Abstract
With Art. 19 of Directive (EU) 2019/1023, the European legislator lays down a regime of obligations for director where there is a likelihood insolvency. The focus is explicitly on the interests of creditors. In this volume, the author examines the protection intended by the directive legislator and its implementation in German law, as well as the insertion of such a regime of duties into the existing legal environment of group structures. It is shown that the Directive leads to a shift of the duties for directors in the vicinity of insolvency, which is accentuated by creditor protection and restricts the management power of the parent company.
Schlagworte
Gesamtvollstreckung Insolvenzrecht Konzernrecht Konzerntochter Restrukturierung RL (EU) 2019/1023 StaRUG Gesellschaftsrecht6 Treffer gefunden
- „... Teil 5: Die Auswirkungen der unionsrechtlichen Verpflichtung zur Vermögenserhaltung in ...” „... Lichte der RL-Vorgaben zu ergänzen.Die unionsrechtliche Vermögenserhaltungspflicht im Gefüge des ...” „... ; grundlegend hierzu zuvor schon Röhricht, in: FS 50 Jahre BGH (2000), S. 83 ff.A. Die unionsrechtliche ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .VI. 251Teil 5: Die Auswirkungen der unionsrechtlichen Verpflichtung zur Vermögenserhaltung in ...” „... Konzernstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253Die unionsrechtliche ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .b)284Die unionsrechtliche Vermögenserhaltungspflicht im Gefüge des Vertragskonzerns . .B. 284 ...”
- „... Restrukturierungsverfahren auch kein unionsrechtlichen oder anreizsteuernden Gründe entgegen.37. Der Eintritt in das ...” „... der Konzeption der Binnenorganisation der GmbH nicht. Durch die unionsrechtliche Vermögenserhaltung ...” „... durch die unionsrechtliche Vermögenserhaltungspflicht überlagert, sodass eine gegen die Pflicht ...”
- „... Haftungserweiterung durch UnionsrechtDie Vorgaben der RL, auf der die Regelungen des StaRUGs weitestgehend beruhen ...” „... Zeitpunkt, den die unionsrechtlich vorgegebene Vermögenserhaltungspflicht vor Augen hat. Da Letztere für ...” „... die unionsrechtlich vorgegebene Vermögenserhaltungspflicht im insolvenznahen Bereich unabhängig davon ...”
- „... Schwierigkeiten der unionsrechtlichen Auslegungsautonomie.616 Der Verwendungssystematik aus Art. 1 Abs. 1 lit. a ...”
- „... Hommelhoff, Peter Nichtfinanzielle Unternehmensziele im Unionsrecht – Zwanzig Bemerkungen zum ...”