Zusammenfassung
Die Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung soll Geschäftsleiter zur laufenden Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens anhalten. Praktisch zeigt sich die bezweckte Verhaltenssteuerung indes kaum.
Die vorliegende Abhandlung wertet die Insolvenzantragspflicht daher unter Berücksichtigung des bestehenden Diskussionsstands entlang allgemeiner Wirksamkeitsparameter für verhaltenssteuerndes Recht aus. Die Ergebnisse tragen zur Weichenstellung im gesetzgeberischen Umgang mit dieser Pflicht bei. Es zeigt sich, dass zukünftig ein besonderes Augenmerk auf die Selbstprüfungspflichten sowie die strukturellen Unterschiede von Unternehmen verschiedener Größe gelegt werden muss.
Schlagworte
Gläubigerschutz Insolvenzrecht Krisenerkennung Normzweckbestimmung Selbstüberprüfungspflicht Verhaltenssteuerung Wirksamkeit Kapitalgesellschaftsrecht Geschäftsleiter Haftungsbeschränkung Selbstprüfungspflicht Unternehmensgröße Kleinstunternehmen KMU4 Treffer gefunden
- „... der Reichweite der Insolvenzantragspflicht abgeleiteten Normzweck – lediglich heraus, dass bei ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .a) 117Reichweite und Normadressaten ...” „... – Zur Reichweite der Zahlungsverbote und zu den Folgen verbotener Zahlungen, ZHR 2014, 387–418.Hacker ...”
- „... Vertragsabschlüssen an und für sich geschützt werden sollen, schränkte die Rechtsprechung die Reichweite derselben ein ...” „... . Trotz des umfangreichen Wortlauts von § 15a Abs. 1 bis 3 InsO bestehen bei der Definition der Reichweite ...”
- „... Kommission zu prüfen, was schließlich auch den Bedenken begegnen dürfte, die auf der quantitativen Reichweite ...”