Zusammenfassung
Die Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung soll Geschäftsleiter zur laufenden Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens anhalten. Praktisch zeigt sich die bezweckte Verhaltenssteuerung indes kaum.
Die vorliegende Abhandlung wertet die Insolvenzantragspflicht daher unter Berücksichtigung des bestehenden Diskussionsstands entlang allgemeiner Wirksamkeitsparameter für verhaltenssteuerndes Recht aus. Die Ergebnisse tragen zur Weichenstellung im gesetzgeberischen Umgang mit dieser Pflicht bei. Es zeigt sich, dass zukünftig ein besonderes Augenmerk auf die Selbstprüfungspflichten sowie die strukturellen Unterschiede von Unternehmen verschiedener Größe gelegt werden muss.
Schlagworte
Gläubigerschutz Insolvenzrecht Krisenerkennung Normzweckbestimmung Selbstüberprüfungspflicht Verhaltenssteuerung Wirksamkeit Kapitalgesellschaftsrecht Geschäftsleiter Haftungsbeschränkung Selbstprüfungspflicht Unternehmensgröße Kleinstunternehmen KMU1 Treffer gefunden
- „... , bspw. durch Einsetzung einer GmbH als Komplementärin der KG (GmbH & Co. KG), führt dies auch bei den ...” „... gleiche gilt bspw. bei der GmbH & Co. KG, wenn die GmbH als einzige Komplementärin der KG in Anspruch ...” „... genommen wird. Diese Ansprüche stellen dann einfache Ansprüche gegen eine GmbH und ihr verselbständigtes ...”