Zusammenfassung
Der Band untersucht den Anwendungsbereich von § 31a BGB, der recht jungen vereinsrechtlichen Vorschrift, welche die Haftung der Vorstandsmitglieder an die Höhe ihrer jährlichen Vergütung knüpft und sich in entsprechender Anwendung auch auf die aktien- und GmbH-rechtliche Haftungsverfassung auswirkt. Zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements hat der Gesetzgeber weitgehende Haftungsbegrenzungen zugunsten der Vorstandsmitglieder von Vereinen, gleichermaßen aber auch ein gesetzliches Mindestniveau normiert. Wenngleich die Regelungen unter gewissen Voraussetzungen analog im Aktien- und GmbH-Recht gelten, so setzt die gesetzliche Neuerung insbesondere der Dispositionsmöglichkeit über den GmbH-rechtlichen Haftungsmaßstab enge Grenzen.
Schlagworte
Dispositionsbefugnis Gesellschaftsrecht Haftungsrisiko Vereinsrecht Vereinsvorstand Vorstandsmitglied Kapitalgesellschaftsrecht Zivilrecht Haftung Organhaftung Haftungsbegrenzung Haftungsprivilegierung- 1–4 Einleitung 1–4
- 163–182 Literaturverzeichnis 163–182
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- „... BGBRechtsprechung und Literatur beurteilen allerdings nicht einheitlich, ob die Regelungen von § 31a BGB zwingenden ...” „... . Beispielsweise, damit die Vorstandsmitglieder einheitlich und vollumfänglich bereits leichteste Fahrlässigkeit zu ...” „... einheitlich beurteilt, ob es zulässig ist, dass die Vereinssatzung die Haftungsrisiken über das gesetzlich ...”
- „... folgt aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Rechtsordnung, weil auch das Vereinsrecht den ...”