Zusammenfassung
Sachgrundlose Befristungen sollen es Arbeitgebern ermöglichen, trotz unsicherer und schwankender Auftragslage sowie wechselnder Marktbedingungen Neueinstellungen vorzunehmen. Tatsächlich werden sachgrundlose Befristungen vielfach aber nicht zur Deckung eines vorübergehenden Arbeitskräftebedarfs, sondern zur Erprobung dauerhaft anzustellender Arbeitnehmer eingesetzt. Diese erweiterte Erprobungsmöglichkeit wirft die Frage auf, ob der Erprobungszweck den Arbeitgeber auch insofern bindet, als er verpflichtet ist, einen Arbeitnehmer, der sich bewährt hat, unbefristet weiter zu beschäftigen. Entgegen der fast einhelligen Meinung bejaht der vorliegende Band diese Frage und wendet sich den daran anschließenden Folgefragen zu.
Schlagworte
Arbeitsrecht Beschäftigungsverhältnis Bestandsschutz Informationserhebung Kündigungsfrist Kündigungsschutz Probearbeit Befristung Entfristung Bewährung Interessengegensatz Vertragsgestaltung Schuldrecht- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 1–2 Einleitung 1–2
- 393–396 D. Gesamtergebnis 393–396
- 397–402 E. Ausblick 397–402
3 Treffer gefunden
- „... Vertrau‐ enstatbestand gesetzt hat, der nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zu einer Bindung des ...” „... prüfen, erwecke er hierdurch eine bestimmte Erwartung des Arbeitnehmers (Vertrauen auf das in Aussicht ...” „... schutzwürdiges Vertrauen in die Entfristung zu begründen. Das durch den Erprobungszweck erweckte Vertrauen auf ...”
- „... . Schließlich darf ein durch eine langjährige Betriebszugehörigkeit gewachsenes Vertrauen in den Fort‐ bestand ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .ee. 293 Ersatz des Vertrauensschadens ...”