Zusammenfassung
Der Band beschäftigt sich erstmals umfassend mit dem Rechtsinstitut der Aufbrauchfrist im Patentverletzungsprozess. Durch eine solche Fristgewährung kann der Unterlassungsanspruch des Patentinhabers nach § 139 Abs. 1 PatG im Falle einer Unverhältnismäßigkeit zeitlich begrenzt eingeschränkt werden. Eine besondere Relevanz besitzen in diesem Zusammenhang die Fallgruppen der komplexen Produkte, Hinterhaltssituationen und berechtigten Interessen Dritter. Nach einer eingehenden Untersuchung dieser Fallkonstellationen und der Aufbrauchfrist im Allgemeinen zeigt Anton Frey einen eigenständigen Lösungsweg auf, bei dem er für eine erweiterte Anwendung der Aufbrauchfrist wirbt.
Schlagworte
Patentrecht Patentrechtsmodernisierungsgesetz Patent-Trolle NPE Non-Practicing Entity komplexe Produkte Wärmetauscher- 1–6 Einführung 1–6
- 251–256 Zusammenfassung 251–256
- 257–270 Literaturverzeichnis 257–270
4 Treffer gefunden
- „... leicht fahrlässig handelnden Partei die mit der sofortigen Durchsetzung des Unterlassungs- und ...” „... Herstellerin von Autodachgepäckträgern. Zwischen den Parteien war ursprünglich ein Werklieferungsvertrag ...” „... Parteien ein solcher Lizenzvertrag nicht zustande gekommen sei.521 Auch im Hinblick auf den gekündigten ...”
- „... verletzten Patents stehe.438 (4) Berücksichtigung von subjektiven Elementen der Parteien. Da‐ nach seien ...” „... . Nach § 16 Abs. 1 GeschGehG kann das Gericht der Hauptsache auf Antrag einer Partei ...” „... Zustimmung der Parteien kann von einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden. Absatz 2 bleibt unberührt ...”
- „... Verhaltensanforderungen nach den Vorgaben der Huawei/ZTE Entscheidung aufeinander aufbauen oder das Verhalten der Parteien ...” „... Ausführungsformen bestehen, können solche Anforderungen die betroffenen Parteien schnell über‐ fordern.141 Eine ...” „... Parteien dar, bei dem sich die Teilnehmer im gegenseitigen Austausch Lizenzen an ihren Patenten einräumen ...”