Wirtschaftliche Bürgerbeteiligung
Eine Lösung für Akzeptanzprobleme genehmigungspflichtiger Vorhaben?
Zusammenfassung
Das Spannungsfeld zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien einerseits und Akzeptanzproblemen andererseits adressiert der Landesgesetzgeber Mecklenburg-Vorpommerns mit einem Beteiligungsgesetz zur verpflichtenden wirtschaftlichen Teilhabemöglichkeit. Dabei stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit mit geltendem Recht, insbesondere ob der Landesgesetzgeber gesetzgebungsbefugt ist. Darüber hinaus zeigt der Autor den Rahmen für eine Regelung auf und positioniert sich zu möglichen Grundrechtseingriffen durch eine solche Regelung. Die Aktualität der Untersuchung zeigt die gegen das Gesetz anhängige Verfassungsbeschwerde ebenso wie die dynamische Gesetzgebung – so statuiert § 36g Abs. 5 EEG nunmehr eine Länderöffnungsklausel.
Schlagworte
Verfassungsrecht Raumordnungsrecht Kommunalverfassungsrecht Gemeindenbeteiligung Zuständigkeit Grundrecht- 233–244 VII. Fazit 233–244
- 245–284 Literaturverzeichnis 245–284
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- „... Vorgaben des Art. 20 GG ausgestalten, gehört die Mitwirkung der Parteien nach Art. 21 GG. Auch die in Art ...” „... , Evaluating public input, S. 17. 212 Decker, Regieren im „Parteienbundesstaat“, S. 174 ff.; Maurer ...” „... im „Parteienbundesstaat“, S. 174 ff.; Maurer, Plebiszitä‐ re Elemente in der repräsentativen ...”
- „... . sogenannte/n SPD Sozialdemokratische Partei Deutschland StandAG Standortauswahlgesetz StrWG NRW Straßen und ...”
- „... . 325–328 Decker, Frank Regieren im „Parteienbundesstaat“, 1. Auflage, Wiesbaden 2011 Degenhart ...”