Zusammenfassung
Die Vorsatzanfechtung gilt als „scharfes Schwert“ in der Hand des Insolvenzverwalters, um Vermögensverfügungen zugunsten einer Gläubigergleichbehandlung zu korrigieren. Nahezu uneingeschränkt hält der BGH auch die Zahlungsvereinbarung als kongruente Deckungshandlung für anfechtbar. Bei Wirtschaftsverbänden und Vertretern im Schrifttum stößt die Haltung auf Kritik. Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen“ modifizierte 2017 mit § 133 Abs. 3 InsO die Anfechtungsnorm. Die Kritik am BGH ist aufzuzeigen. Mit Blick auf eine singuläre Zahlungsvereinbarung und solche, die Teil eines vorgerichtlichen Sanierungsversuchs sind, wird das Gesetzgebungsverfahren nachgezeichnet und die anfechtungsrechtliche Behandlung aufgezeigt.
Schlagworte
Sanierung Rechtsgeschichte Insolvenzverfahren Insolvenz Anfechtungsrecht- 1–14 Einleitung 1–14
- 15–60 Teil 1: Grundlagen 15–60
- 369–386 Literaturverzeichnis 369–386
3 Treffer gefunden
- „... Die Entwicklung der Vorsatzanfechtung seit der Konkursordnung Während sich Teil 1 mit den ...” „... Insolvenzrechts eine ungeahnte Renais‐ sance attestiert.400 Ein Teil des Schrifttums beobachtet die Entwicklung ...” „... Voraussetzungen für eine Ausuferung des Anwendungs‐ bereichs des § 133 InsO. Begünstigt wird diese Entwicklung ...”
- „... sich auf ein schlüssiges Sanierungs‐ konzept berufen kann. Zunächst sind die materiell-rechtlichen ...”
- „... Vorsatzes zugunsten einer Masse‐ generierung und damit einer Gläubigergleichbehandlung geht. Die Entwicklung ...” „... ‐ nung der Vorsatzanfechtung zu gelangen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bedarf es einer am ...”