Zusammenfassung
Außerhalb des Strafverfahrens gibt es diverse Offenbarungspflichten, die den Grundsatz herausfordern, dass niemand zur Mitwirkung an der eigenen Verurteilung gezwungen werden darf (nemo tenetur se ipsum accusare). Es stellt sich die Frage, ob der Rechtsunterworfene solche Offenbarungspflichten unter Berufung auf nemo-tenetur schon außerhalb des Strafprozesses verweigern kann bzw. wie sich die (mitunter selbstüberführende) Pflichterfüllung strafprozessual auswirkt. Der Verfasser unternimmt den Versuch, dem Gesetzgeber unter Berücksichtigung des historischen, ethischen und rechtlichen Fundaments von nemo-tenetur sowie unter Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung ein systematisches Konzept zur Beantwortung dieser Frage an die Hand zu geben.
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- 277–286 H. Ergebnis 277–286
- 287–312 I. Literaturverzeichnis 287–312
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- „... Die Selbstbelastungsfreiheit ist vor allem für den im Strafprozess Beschuldigten (§ 157 StPO)11 von ...” „... besonders klargestellt. 12 Dass auch Zeugen im Strafprozess den Schutz von nemo-tenetur genießen, zeigen die ...” „... zu fragen. Hierzu sollen die Rechtsethik, die Legitimation des Strafprozesses und die im Laufe der ...”
- „... Strafprozeß, JR 1997, 167–170. Detterbeck, Steffen, Streitgegenstand und Entscheidungswirkungen im Öffentlichen ...” „... , Strafprozess und Prävention. Entwurf einer verfassungsrechtlichen Zuständigkeits- und Funktionenordnung ...” „... Strafprozess, JuS 2014, 15–20. Kasiske, Peter, Tatbegriff und Zwangsmittelverbot bei wiederholter ...”
- „... Beschuldigten innerhalb eines anhängigen Strafprozesses gilt („Angeklagter“). Überdies ließe sich die These mit ...” „... so weitreichender Schutz der Rechte der Prozessbeteiligten wie im Strafprozess nicht vonnöten sein ...” „... stattfinden dürften, würde dem Pflichtigen die formelle Möglichkeit, sich in einem anschließenden Strafprozess ...”
- „... deren Abgabe Saunders rechtlich verpflichtet war, selbstbelastend waren und im späteren Strafprozess ...” „... Betäubungsmittel als Beweise im Strafprozess gegen ihn verwendet werden durften. Zunächst sah der EGMR in der ...” „... hingegen einfachgesetzlich vorgegeben werden. Dann bleibt der Pflichtige außerhalb des Strafprozesses zur ...”
- „... anschließenden Strafprozess einem – vom Gesetzgeber näher auszugestaltenden – Beweisverwertungsverbot unterliegen ...” „... erhaltene Auskunft in einem sich möglicherweise anschließenden Strafprozess dann aber jedenfalls einem ...”
- „... möglicherweise anschließenden Strafprozess hierbei nicht immer als das taugliche rechtliche Instrument ...” „... sich möglicherweise anschließenden Strafprozess oder Ordnungswidrigkeitenverfahren dann aber jedenfalls ...” „... Beweisverwertungsebene abgefedert wird, indem die Auskunft oder Mitwirkungshandlung einem strafprozessrechtlichen ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .a. 9 Die Legitimation des modernen Strafprozesses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .b ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .c. 72 Aufrechterhaltung von nemo-tenetur im Strafprozess (Verwertungsverbot ...” „... Beschäftigung SK-StPO Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung sog. sogenannt, e, er st. Rspr. ständige ...”
- „... Strafprozesses und wegen der unterschiedlichen Funktion der Beweisverbote in beiden Verfahrensordnungen nicht ...” „... noch kurz vor dem Strafprozess durch eine umfangreiche Aussage unverwertbar werden lassen. Er hätte es ...” „... in § 52 Abs. 1 der Strafprozeßordnung bezeichneten Angehörigen des Schuldners nur mit Zustimmung des ...”
- „... im Strafprozess (Verwertungsverbot) Um die Bedeutung von nemo-tenetur aber auch in den Fällen ...” „... uneingeschränkte Verwertbarkeit im Strafprozess317. Hierdurch hat das BVerfG einen Weg eingeschlagen, die zunächst ...”
- „... Bereich fortbestehen – die erlangte Aussage dann in einem sich anschließenden Strafprozess als taugliches ...” „... Einleitung Problemaufriss Seit jeher stellen sich vornehmlich im Strafprozessrecht die ...” „... Zusammenspiel von verfahrensrechtlichen Normen innerhalb der Strafprozessordnung1 und der dazu ergangenen ...”