Das Videoprotokoll als Perspektive für den deutschen Strafprozess?
Mit rechtsvergleichenden Aspekten und unter besonderer Berücksichtigung der revisionsrechtlichen Verwendung
Zusammenfassung
Das Werk beschäftigt sich erstmalig umfassend mit der Frage nach der Einführung einer audiovisuellen Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung. Hierfür gibt die Arbeit zunächst einen Überblick über Rechtssysteme, die eine audiovisuelle Dokumentation bereits jetzt gewinnbringend nutzen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse werden sodann mögliche Vor- und Nachteile eines Videoprotokolls analysiert, wobei der Schwerpunkt auf dessen Einsatz in der Revisionsinstanz liegt. Dabei kommt die Arbeit zu dem Schluss, dass die Einführung eines Videoprotokolls die Wahrheitserforschung im Strafprozess stärkt und ihr keine Bedenken entgegenstehen.
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- „... Instanzen? Zunächst ist zu diskutieren, in welchen Verhandlungen ein Videoprotokoll eingeführt werden soll ...” „... Verfahren erst dann auf Video aufzunehmen, wenn die Verhandlung fünf oder mehr Tage in Anspruch nimmt.1102 1 ...” „... Sitzungstage die Verhandlung in Anspruch nehmen wird. Aufgrund von Geschehnissen in der Verhandlung selbst kann ...”
- „... einmal von den Parteien oder vom Gericht abgelehnt werden.284 Die Verhandlung wird von einem ...” „... erster Instanz die „district courts of the United States“ (ca. 90 district courts) für die Verhandlung ...” „... . Dieser ist immer mit Abschluss der ersten Verhandlung endgültig und abschließend.301 Andere ...”
- „... (namentlich für Verhandlungen mit mehr als zehn Verhandlungstagen).679 Entwurf von Hamm Grundsätzlich schließt ...” „... Tonaufnahmen der Verhandlung nach freiem Ermessen des Gerichts oder aufgrund eines Antrags der ...” „... Verhandlung anzufertigen.587 Ebenso steht es im Ermessen des Vorsitzenden, ob den Beteiligten eine Kopie ...”
- „... Gerichts und der in der Verhandlung getätigten Aussagen der Zeugen oder Sachverständigen kann nicht gerügt ...” „... Verhandlung oder einer Aussage.25 Es werden Protokolle im wirtschaftlichen, sozialen und wissenschaftlichen ...” „... dieser Neuerungen ergab sich nun auch das Bedürfnis der Protokollierung der Verhandlung.31 Die ...”
- „... Verhandlungen des 41. Deutschen Juristentages, Band II (Sitzungsberichte), Hrsg.: Die Ständige Deputation des ...” „... , daß das Tatgericht, (wesentlichen) Beweisstoff nicht aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpft ...” „... Verhandlungen des 41. Deutschen Juristentages, Band II (Sitzungsberichte), Hrsg.: Die Ständige Deputation des ...”
- „... ? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .I. 269 Aufnahme der gesamten Verhandlung ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4. 276 Aufnahme der gesamten Verhandlung ...”