Die Geldwäscheprävention in den Instituten der Finanzbranche als integraler Bestandteil ihres Compliance-Management-Systems
Zusammenfassung
Jüngste Geldwäschefälle mit der Involvierung global agierender Banken verdeutlichen die steigende Relevanz von gesetzlichen Bestimmungen zur Eindämmung der Geldwäsche. Vollmuth untersucht die Geldwäscheprävention in den Instituten der Finanzbranche und zeigt auf, dass die zu etablierenden Sicherungsmaßnahmen für eine erfolgreiche Geldwäschebekämpfung ein wesentlicher Bestandteil des Compliance-Management-Systems sein müssen. Die Autorin behandelt die neuen Anforderungen des novellierten Geldwäschegesetzes vom 23. Juni 2017 und diskutiert rechtliche Auslegungsfragen der Gesetzesnovelle. Eva-Maria Vollmuth ist in der aufsichtsrechtlichen Prüfung und geldwäscherechtlichen Beratung tätig.
- 1–4 Einleitung 1–4
- 283–284 Schlussbemerkung 283–284
- 285–300 Literaturverzeichnis 285–300
5 Treffer gefunden
- „... Expertengruppe Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) mit zukünftigem Sitz in Paris ins Leben ...” „... dieser terroristischen Möglichkeiten sollen zukünftig in Umsetzung von Artikel 1 Nr. 1c der Fünften ...” „... Sonderprüfungen zukünftig verstärkt durchführen soll.257 Fraglich ist, nach welcher Rechtsgrundlage und mit ...”
- „... Änderungsrichtlinie zur Vierten Geldwäscherichtlinie gegeben, um die zukünftige Marschrichtung der ...”
- „... , der Selbsterklärung des zukünftigen Mitarbeiters, dem Heranziehen einer Schufa-Selbstauskunft sowie ...” „... zur Bekämpfung der Geldwäsche 124 im Kontext der regelmäßigen Kundendatenaktualisierung zukünftig ...”
- „... der Zukunft liegende Risiko hinsichtlich des Vermögens oder des Gewinns eines Instituts darstellt ...”
- „... organschaftlicher Vertreter zukünftig ins Geldwäschegesetz mit aufgenommen werden soll.423 Fazit zum risikobasierten ...”