Zusammenfassung
Sitzungspolizeiliche Medienverfügungen ergehen in einem komplexen Spannungsfeld, in dem die divergierenden Interessen der Medien mit denen der Strafrechtspflege kollidieren. Dabei scheint die Rechtsbehelfslosigkeit der Medienvertreter die verfassungskonzeptionelle Balance in diesem Spannungsfeld zu stören. Wie können die Medien ihre für die freiheitlich-demokratische Grundordnung konstituierenden Aufgaben wahrnehmen, wenn gegenwärtig unklar ist, welche Rechtsbehelfe neben dem außerordentlichen Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde statthaft sind?
Kolja Schnatz untersucht hierzu das Rechtsschutzgebot des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und erarbeitet anschließend, wie ein möglicher Rechtsbehelf zum Schutz der Medien ausgestaltet sein könnte.
- 209–210 F. Ergebnisse 209–210
- 211–220 Literaturverzeichnis 211–220
2 Treffer gefunden
- „... Abwehr sitzungspolizeilicher Verfügungen im Strafprozess einen einfachrechtlichen Rechtsbehelf benötigen ...” „... klares Bild. Das Bundesverfassungsgericht ist im Rahmen des Rechtsschutzes als „letzte ...” „... Superrevisionsgericht211 und prüft im Rahmen der Verfassungsbeschwerde ausschließlich die Verletzung der Grundrechte und ...”
- „... Literaturverzeichnis Achterberg, Norbert: Die richterliche Unabhängigkeit im Spiegel der ...” „... Dienstgerichtsbarkeit, NJW 1985, 3044 ff. Alber, Peter-Paul: Die Geschichte der Öffentlichkeit im deutschen ...” „... Justizverwaltungsakte auf dem Gebiet des Strafrechts, DRiZ 1966, 361 ff. Altenhain, Karsten: Öffentlichkeit im ...”