Strategiefähigkeit von politischen Akteuren ausgewählter Länder
Eine Untersuchung am Beispiel der Steuerung von Förderbanken
Zusammenfassung
Politik und Verwaltung sollen öffentliche Unternehmen zielgerichtet, am besten „strategisch“, steuern und kontrollieren. Hierzu müssen die handelnden Akteure aber „strategiefähig“ sein. Am Beispiel der Förderbankensteuerung durch politische Akteure in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Hessen wird nachgewiesen, dass die Handelnden grundsätzlich über die Fähigkeit verfügen, strategisch zu agieren, dass aber Ausmaß und Ausprägung sich voneinander unterscheiden. Anregungen und Best Practices werden identifiziert, die dazu beitragen können, die Arbeit der steuernden und kontrollierenden Akteure weiter zu verbessern. Methodisches Vorgehen und theoretische Bezüge basieren auf aktuellen politikwissenschaftlichen Erkenntnissen.
- 342–394 Teil D) Anhänge 342–394
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- „... ist die Zuständigkeits-vertei lung akzeptiert. 2. Entscheidungs kom petenten der Führung D er/D ie ...” „... treten überdies alle Pflichten und Zuständigkeiten, welche der L-Bank im Zuge ihrer Errichtung aus der ...” „... federführend u.a. für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern zuständig sowie für die ...”
- „... Bezug auf die ländereigenen Förderbanken sind abhängig 13 von den Zuständigkeiten der Länder, wie auch ...”
- „... Hessen-Thüringen durch einen zuständigen Verwaltungsratsausschuss der Helaba gesteuert wird. Zwei der fünf ...” „... auf der Einhaltung klarer Zuständigkeiten hin begründet worden. Die hochspezialisierten Verwaltungen ...” „... Abge ordneten, die formal für eine Förderbankensteuerung exklusiv zuständig sind. Die Parlamentarier ...”
- „... leichstellung der Freien und H ansestadt Hamburg: Anordnung über Zuständigkeiten auf dem G ebiet des Geld- und ...” „... /d/strategie/strategie.htm , Zugriff am 25.07.2017 — W olters K luwer D eutschland GmbH: Verordnung über Zuständigkeiten auf ...”