Vergleichung des verfassungsrechtlichen Verhältnisses zwischen Staats- und Regierungschef in Deutschland und Frankreich
Zusammenfassung
Anders als das Vereinigte Königreich sind Frankreich und Deutschland demokratische Rechtsstaaten in Form von Republiken mit jeweils einem gewählten Staatsoberhaupt. Beide haben im Gegensatz zu den USA darüber hinaus auch einen Regierungschef. Somit gibt es in beiden Ländern zwei demokratisch legitimierte verfassungsrechtliche Organe, die zum Wohle ihres Landes ihre jeweilige Arbeit ausführen sollen. Friktionen und Kompetenzfragen können insbesondere dann entstehen, wenn sie nicht dieselben Meinungen teilen.
Im Fokus der Analyse stehen die Beziehungen zwischen Staatsoberhaupt und Regierungschef während ihrer jeweiligen Wahl, während der Ausübung ihrer Mandate und während der bloßen Weiterführung der Geschäfte. Es stellt sich heraus, dass die verfassungsrechtliche Praxis insbesondere mit Blick auf das Staatsoberhaupt sowohl in Deutschland als auch in Frankreich oft nicht mit dem Wortlaut der Verfassung übereinstimmt.
- 1–4 Einleitung 1–4
- 119–120 Fazit 119–120
3 Treffer gefunden
- „... obliegt ihm sogar, im Interesse der Wahrung und Förderung des Gemeinwesens, das Wort zu ergreifen und ...” „... durchführen und das Wort im Namen Frankreichs ergreifen kann, geschieht es immer in einem mit dem Präsidenten ...” „... letzte Wort im Militärbereich hat. Der Premier ist gemäß Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 frz. Verfassung für ...”
- „... Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 ...” „... Verfassungsorgan und oberstes Bundesorgan im Sinne des Artikels 93 Absatz Nummer 1.19 Die Bundesversammlung hat ...” „... beim Abendessen zu Ehren von Bundespräsident a.D. Horst Köhler anlässlich seines 75. Geburtstages im ...”
- „... 978-3-8288-4295-3 im Tectum Verlag erschienen.) Alle Rechte vorbehalten Besuchen Sie uns im Internet ...” „... sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. V Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis ...” „... der Sicht des Grundgesetzes ......................................... 9 bb) Im Folge einer umkämpften ...”