Lohnwucher im Strafrecht
Der sachgerechte Maßstab für das auffällige Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
Zusammenfassung
Fragen und Diskussionen, welche den Kernpunkt des Lohnniveaus betreffen, nämlich seine Höhe, polarisieren unsere Gesellschaft. Hintergrund ist die immense Bedeutung der Lohnhöhe für die private Gestaltung des Lebens eines jeden einzelnen. Schließlich benötigt die weit überwiegende Mehrheit der abhängig Beschäftigten das monatlich erzielte Einkommen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs von sich und den zugehörigen Familien. Zu geringe Entgeltvereinbarungen in Arbeitsverhältnissen werden strafrechtlich sanktioniert nach § 291 Abs. 1 StGB. Hiernach ist strafbar, wer sich, unter Ausnutzung einer Zwangslage des Betroffenen, Vermögensvorteile sichert, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der eigenen Leistung stehen. Der unbestimmte Rechtsbegriff des auffälligen Missverhältnisses ist somit dem Grunde nach der Maßstab zur Beurteilung des Lohnwuchers im Arbeitsverhältnis. Philip Betschinger stellt den Straftatbestand des Lohnwuchers dar und arbeitet neue Lösungsansätze zur Konkretisierung des auffälligen Missverhältnisses heraus.
- 159–186 F. Eigene Lösungsansätze 159–186
- 187–195 Literaturverzeichnis 187–195
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- „... . 23.05.2011- 5 AZR 527/99, in EWiR 2002, 419-420. Hanau/Steinmeyer/Wank: Handbuch des europäischen Arbeits ...” „... Ansatz auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht, NStZ 2010, 606-609. Krimphove, Dieter: Europäisches ...” „... , Raimund: Das Alter, die Demografie und das Arbeitsrecht im Europäischen Kontext, RdA 2915, 343-352 ...”
- „... eurostat: http://ec.europa.eu/eurostat/de/web/labour-market/earnings/maintables, zuletzt aufgerufen am ...” „... weit über dem europäischen Durchschnitt der Niedriglohnsektoren in Höhe von 17 %. Deutschland weist ...” „... größten Niedriglohnsektor innerhalb der Europäischen Union auf37. Erst durch die Einführung des ...”
- „... Europäischen Sozialcharta (ESC)25 werden bereits als mögliche Anknüpfungspunkte einer geforderten absoluten ...”