Zusammenfassung
Schulunterlagen sind eine sehr wichtige Quelle der Bildungs- und Ortsgeschichte. Neben Unterlagen aus schulischer Provenienz müssen daher auch Unterlagen der Schulträger und der Schulaufsichtsbehörden archiviert werden. Hierfür sind neben den kommunalen auch staatliche Archive zuständig. Zur Sicherung der noch vorhandenen Altunterlagen empfiehlt sich eine systematische Erfassung und Sichtung aller Schulen innerhalb des eigenen Archivsprengels. Im Vorfeld durchgeführte Recherchen zur Entwicklung des lokalen Schulwesens erleichtern dabei das Vorgehen. Die Bewertung von Schulunterlagen kann durch Bewertungsmodelle wesentlich vereinfacht werden. Durch eine gezielte Zusammenarbeit mit dem jeweils regional zuständigen staatlichen Archiv lässt sich zudem eine »Überlieferungsbildung im Verbund« erreichen. Am Beispiel des Kommunalarchivs Minden, das mit seinem Vorgehen seit Jahren gute Erfahrungen gemacht hat, zeigt Vinzenz Lübben praxisnah, wie die Archivierung von Schulunterlagen funktionieren kann.
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- 13–20 III. Erfassung 13–20
- 21–32 IV. Bewertung 21–32
- 33–36 V. Übernahme 33–36
- 47–58 IX. Nutzung 47–58
- 59–60 X. Resümee 59–60
- 73–150 Anlagen 73–150
10 Treffer gefunden
- „... : http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bdsg_1990/ges amt. pdf) • Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 ...” „... . Gesetze und amtliche Bekanntmachungen • BAS. 2016/2017. Bereinigte Amtliche Sammlung der ...” „... . • (online unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pd f) • Gesetz betreffend das ...”
- „... 61 Abkürzungsverzeichnis ArchivG NRW: Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts ...” „... im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen) vom 16. März 2010. BArchG: Gesetz ...” „... Bekanntmachung vom 2. Januar 2002. DSG NRW: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz ...”
- „... Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes vom 6. Januar 1988 wird meistens nur ...” „... Bild. IX.3.1. Urheberrecht und verwandte Schutzrechte99 Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte ...” „... . Maßgeblich ist vielmehr die Definition in § 2 Absatz 2 UrhG, nach der „Werke im Sinne dieses Gesetzes … nur ...”
- „... einzelnen Aufsätzen im Literaturverzeichnis). 6 Das Gesetz ist abgedruckt in der Gesetz-Sammlung für die ...” „... Kreises Minden-Lübbecke.1 Es ist nach dem Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im ...” „... nordrhein-westfälischen Schulgesetzes. Dieses Gesetz wird fortan als SchulG NRW abgekürzt. 4 Dies wird z. B. auch daran ...”
- „... : Archivpflege in Westfalen und Lippe, Heft 44 (Oktober 1996), S. 18–21. 22 Vgl. § 13 Absatz 1 des Gesetzes über ...” „... rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Aufgaben.“ Das Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung ...” „... Verarbeitung personenbezogener Daten. Die im nordrhein-westfälischen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten ...”
- „... „Unterlagen …, die personenbezogene Daten enthalten oder einem besonderen gesetzlichen Geheimnisschutz ...”
- „... . Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Schulverwaltungsgesetzes und zur Übernahme staatlicher Schulen auf ...” „... Gesetzes zur Änderung des Schulverwaltungsgesetzes und zur Übernahme staatlicher Schulen auf die Gemeinden ...” „... Schülerbeförderung V Schulaufsicht Gesetze, Verordnungen und Erlasse V Schriftverkehr mit den Schulaufsichtsbehörden ...”
- „... Vorwort Schulunterlagen sind auch nach dem Ablauf ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen ...”
- „... gesetzliche Anbietungspflicht der einzelnen Schule gegenüber dem Kommunalarchiv Minden angesprochen und das ...”
- „... Kommunalarchiv Minden aus. Regelmäßige Hinweise auf die gesetzliche Anbietungspflicht und eine gezielte ...” „... , Gesetzgebung, Rechtsprechung, Institutionen oder Dritte zukommt“. Die Entscheidung hierüber liegt allein beim ...”