Die Umsetzung der verfeinerten wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Europäischen Kommission in den EU-Beihilferegeln
Zusammenfassung
In ihrem Reformprogramm Aktionsplan staatliche Beihilfen vom Juni 2005 kündigte die Europäische Kommission an, sich bei der Überarbeitung des Rechtsrahmens auf eine verfeinerte wirtschaftliche Betrachtungsweise stützen zu wollen. Vor diesem Hintergrund geht der Verfasser unter Auswertung der Rechtsprechung der Europäischen Gerichte der Frage nach, welche Ebene der beihilferechtlichen Prüfung ökonomischen Erwägungen zugänglich ist. Auf dem Befund aufbauend analysiert er anhand ausgewählter Beihilfeinstrumente den Status quo der Ökonomisierung im Bereich des Beihilferechts.
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- 155–166 Literaturverzeichnis 155–166
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- „... staatliche Beihilfen (2005) 60 dungen in der Beihilfekontrolle zukünftig eine zu geringe Bedeutung ...”
- „... beruhen. Bei einer zukünftigen Überarbeitung sollte ein wirkungsorientierter Ansatz dazu genutzt werden ...”
- „... wirkungsorientierte Herangehensweise an dieses Tatbestandsmerkmal auch zukünftig nicht beabsichtigt. 199 Vgl ...”
- „... worden ist, woran sich auch zukünftig nichts mehr ändern wird.171 Andererseits konnten durch das ...”
- „... droht. Dies ist dann der Fall, wenn die Maßnahme in ein bereits bestehendes oder zukünftig ...”
- „... ausgeräumt werden. Bei einer zukünftigen Überarbeitung wäre es daher empfehlenswert, eine stärkere ...”