Zusammenfassung
Die Zulässigkeit des Vetorechts eines Vorstandsmitglieds in der Aktiengesellschaft wird in der Literatur kontrovers diskutiert. Manuel Seidel setzt sich kritisch mit sämtlichen Argumenten auseinander und findet unter Anwendung der klassischen Auslegungsmethoden zusätzliche Argumente, die für die Zulässigkeit des Vetorechts sprechen. Der Autor kommt zudem entgegen der Ansicht des BGH und der ganz herrschenden Meinung zu dem Ergebnis, dass das Vetorecht auch in einer mitbestimmten Gesellschaft zulässig ist. Ausgangspunkt seiner Argumentation ist die Umschreibung der Rechtsstellung des Arbeitsdirektors und der Befund, dass die Erfüllung der dem Arbeitsdirektor ex lege obliegenden Aufgaben und dessen Zuständigkeit durch ein Vetorecht grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Da in der Literatur einzelne mit dem Vetorecht verbundene Aspekte nicht weitergehend erörtert werden, setzt sich der Autor mit ausgewählten Fragestellungen näher auseinander. Abschließend werden mögliche Regelungen in der Geschäftsordnung bzw. Satzung zum Vetorecht formuliert, die in der Rechtspraxis verwendet werden können.
- 1–4 Einleitung 1–4
- 5–16 § 1 Allgemeines 5–16
- 164–170 § 6 Zusammenfassung 164–170
- 171–192 Literaturverzeichnis 171–192
9 Treffer gefunden
- „... Gesetzgeber im Jahr 1965 das Alleinentscheidungsrecht des Vorstandsvorsitzenden aus dem Gesetz strich, um ...” „... Ausnahme105. 7. Gesetzeshistorie Nach der Minderansicht ist der historische Gesetzgeber davon ausgegangen ...” „... die Ansicht der übrigen Vorstandsmitglieder zu entscheiden106. Den Gesetz gebungsmaterialien könne ...”
- „... Gesellschaft A. Vetorecht eines Vorstandsmitglieds I. Gesetzlicher Rahmen Für die Vorstände ...” „... gleichberechtigtes Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugten Organs wird ein Arbeitsdirektor ...” „... übrigen Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung des Unternehmens befugten Organs seine Aufgaben im ...”
- „... Bedingung ist von gesetzlichen Gültigkeitserfordernissen eines Rechtsgeschäfts, die für die Rechtswirkung ...” „... erforderlich sind, zu unterscheiden502. Diese gesetzlichen Gültigkeitserfordernisse werden auch als ...” „... Einlegung des Vetos geändert hat. Es sind keine zwingenden Gründe bzw. gesetzlichen Vorgaben ersichtlich ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 A. Gesetzliche Ausgangslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29 b) Gesetzessystematik und gesetzesteleologische Aspekte ...” „... ) Gesetzlicher Rahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .38 2) Begrenzter Gestaltungsspielraum ...”
- „... und den Interessen der Anteilseigner. Das Gesetz kennt zwei Alternativen bei der Regelung dieser ...” „... §§ 52 Abs. 5 S. 1; 179 Abs. 2 S. 1, 193 Abs. 1 S. 1 AktG. (ii) Das Gesetz kann alternativ einen ...” „... gesetzlichen Vorgaben (noch) vereinbar ist. Diese Frage stellt sich auch in Bezug auf die Zulässigkeit eines ...”
- „... . Schließlich eröffnet das Gesetz in § 77 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 AktG ausdrücklich die Möglichkeit, eine von dem ...” „... Vorstandsmitglieds verletzt werden könnte. Dem Arbeitsdirektor kommt über die gesetzliche Aufgabenzuweisung keine ...” „... Unterschied gegenüber den übrigen Vorstandsmitgliedern besteht darin, dass das Gesetz dem Arbeitsdirektor ...”
- „... Auslegung von Gesetzen, JuS 2004, S. 27–30 Lutter, Marcus Verhaltenspflichten von Organmitgliedern bei ...” „... gesetzlichen Vertretung eines mitbestimmten Unternehmens befugte Organ, DB 1977, S. 1993–2000 Die Anpassung ...” „... , GmbHR 1999, S. 685–691 Vollmer, Lothar Die mitbestimmte GmbH – Gesetzliches Normalstatut ...”
- „... 5 § 1 Allgemeines A. Gesetzliche Ausgangslage In § 77 Abs. 1 AktG heißt es: „1Besteht der Vorstand ...” „... MitbestG ein Arbeitsdirektor als gleichberechtigtes Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung des ...” „... verkündet wurde . 2. Rechtliche Wirkung des Vetos Da das Gesetz das Vetorecht nicht explizit regelt, liegt ...”
- „... Verfahrens- und Sitzungsleitung zukommt. Ohne eine explizite Erwähnung im Gesetz, in der Satzung oder in ...”