Die Konzerttätigkeit der Königlichen muskialischen Kapelle zu Dresden (1817-1858)
Institutionsgeschichtliche Studie und Dokumentation
Zusammenfassung
Der Sächsischen Staatskapelle Dresden wird als Opern- wie als Konzertorchester hohe internationale Anerkennung gezollt. Während die 1548 gegründete kurfürstliche Hofkapelle schon seit dem 17. Jahrhundert der Bühne verpflichtet war, bildete sie als Königliche musikalische Kapelle ihre Qualitäten auf dem Konzertpodium in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts kontinuierlich und in erstaunlichem Umfang aus – eine Entwicklung, die bisher weitgehend unerforscht geblieben ist. Die vorliegende Dokumentation gibt, vorwiegend anhand von Presse- und Archivmaterial, einen Überblick über Daten, Programme, Interpreten, Konzertformen, Säle, Veranstalter, interne und äußere Vorgänge, künstlerische Leistungen und Bedingungen, kritische Wertungen und Publikumsresonanz in den Jahren zwischen 1817 und 1858, als die Kapellmeister Morlacchi, Weber, Wagner und Reißiger an der Spitze des Orchesters standen. Eine vorangestellte Studie weist auf die Tradition der Kapelle und das institutionelle und künstlerische Gefüge hin, in dem sich ihre Konzertaktivitäten vollzogen.
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- 13–14 Zum Geleit 13–14
- 15–18 Vorwort 15–18
- 63–912 DOKUMENTATION 63–912
- 913–913 ANHANG 913–913
- 914–927 Anmerkungen 914–927
- 928–934 Literaturverzeichnis 928–934
- 935–957 Personenregister 935–957
- 958–959 Abkürzungen 958–959
5 Treffer gefunden
- „... gestaltung, Administration und Hierarchie;197 um Besetzungen, Dienstbelastung, Bezahlung der Musiker ...”
- „... Administra tion des Königs gestellt: Alle Bestimmungen über das Theater gingen nun vom König aus; bei ihm ...” „... begonnen. Mit den genannten Regelungen war das administrative und organisatorische Fundament ge legt, auf ...” „... Gutachten, ob es nicht vorteilhafter wäre, wenn der Staat die Administration des Theaters übernehmen und ...”
- „... ausgebootet und sein Kollege Reißiger fortan zu den administrativen Fragen allein 'berufen worden sei ...”
- „... Administration des Instituts - §§ 12-15 C. Theilhaber des Instituts, deren Aufnahme, Pflichten und Rechte sowie ...” „... künstlerischen Be lange verantwortlich zeichnet. Außerdem liegt in ihren Händen die Administration 528 (E 15/B ...” „... und 'verwaltet durch die Administration. A. Die Concert Direction besteht aus a.) den Kapellmeistern ...”
- „... : [ ...] ihr Ruhm steht unumstößlich. (M 3) Weder die Administration noch die Presse hatten daran geringste ...”