Zusammenfassung
Seitdem das Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen im Jahr 2002 in Kraft getreten ist, soll es nunmehr jedem Mehrheitsaktionär einer Aktiengesellschaft oder KGaA möglich sein, Minderheitsaktionäre auszuschließen, wenn der Mehrheitsaktionär bereits im Besitz von 95 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft ist. Dieses sogenannte „squeeze-out“ senkt die Rechtsformkosten der Gesellschaft erheblich. Problematisch ist für die Privatanleger allerdings die Besteuerung der eventuellen Gewinne aus dem squeeze-out. Gemäß § 23 I S. 1 Nr. 2 EStG gehören solche Einkünfte zu den privaten Veräußerungsgeschäften, wenn zwischen der Anschaffung und der Veräußerung ein Zeitraum von nicht mehr als einem Jahr liegt. Die Autoren untersuchen, ob und wie die Besteuerung gegen geltendes Recht verstößt. Dass ein Erwerb kraft Gesetzes oder aufgrund eines Gesetzes kein privates Rechtsgeschäft im Sinne des § 23 EStG darstellt, rückt dabei in den Fokus. Aufgrund der kurzen Laufzeit der §§ 327 a ff. AktG ist eine Umgestaltung des § 23 I EStG nach Meinung der Autoren dringend erforderlich.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 179–214 E) Steuerstrafrecht 179–214
2 Treffer gefunden
- „... , Kommentar, 6. Auflage, München 2003 - Takacs, Peter; Das Steuerrecht der Europäischen Union, Wien 1998 ...” „... verbraucherfreundlich sind. Der europäische Gerichtshof wird m it seinen Richtlinien eine Kursänderung des deutschen ...” „... widerspricht ein solches Wirtschaftsgebahren des Gesetzgebers einem fortschrittlichen Europa im Hinblick auf ...”
- „... der Gesamtheit der europäischen Union, insbesondere mit der Niederlassungsfreiheit im gesamten ...” „... hatte die Bundesregierung den europäischen Wettbewerb20 und deren Richtlinien im Auge. So war es ...” „... europäischen Raum, noch tragbar ist, kann angezweifelt werden hier jedoch dahingestellt bleiben. Zu beachten ...”