Einladungen und Geschenke im Zusammenhang mit Fußballspielen
Eine Untersuchung der rechtlichen, steuerlichen und regulatorischen Problemstellungen
Zusammenfassung
„Nächsten Samstag um 15:30 ist Anpfiff, und Sie sind herzlich eingeladen! Bringen Sie gern Ihren Sohn mit, er wird sich bestimmt auch über einen Schal seines Lieblingsvereins freuen!“
So oder so ähnlich könnte die Einladung zu einem Fußballspiel aussehen. Solange es sich um eine private Einladung handelt, ist dies unproblematisch. Doch wie sieht es aus, wenn der Eingeladene ein wichtiger Kunde ist und gerade der nächste Geschäftsabschluss ansteht? Und wie beurteilt man die Situation, wenn das Spiel im Ausland stattfindet und der Einladende sogar den Flug und die Übernachtung bezahlen möchte? Darf man die Einladung annehmen oder aussprechen, oder bringt man sich und sein Unternehmen bereits dadurch in eine schwierige Situation?
Diese Arbeit zeigt auf, wie sich Unternehmen, die öffentliche Hand, Privatpersonen, Bundesligisten und auch kleine Vereine anlässlich von Geschenken und Einladungen im Zusammenhang mit Fußballspielen rechtstreu und compliant verhalten können.
- 1–4 1 Einleitung 1–4
- 53–62 5 Restriktionen 53–62
4 Treffer gefunden
- „... verabschiedet, welches einige Regelungen mit Bezug auf Compliance beinhaltet. Die Ausarbeitung und ...” „... Übertragbarkeit der Neubürger-Rechtsprechung auf Vereine Anwendung finden.197 Es besteht insoweit Einigkeit, dass ...” „... Compliance Management System eingerichtet werden muss bestand bislang in der Literatur Einigkeit darüber ...”
- „... Geschäftsleiter dies nicht privat buchen und bezahlen würde, so spricht einiges dafür, dass die Einladung nicht ...” „... Ebd. Ebenda EnBW Energiekonzern Energie Baden-Württemberg EU Europäische Union EStG ...” „... , europäischen und internationalen Wirtschaftsstrafrecht 5. Baden-Baden: Nomos, 2007. ARAG/Garmenbeck ...”
- „... Gedanke ist in Europa – und natürlich auch weltweit – nicht neu. Wurde doch bereits in der Hanse der ...” „... deutschen Recht sowie in ausländischen Rechtsordnungen an einigen Stellen wieder. Die ausländischen ...” „... treffen, wenn und soweit sie sich im Ausland bewegen (Champions League, Europa Pokal) und Schnittstellen ...”
- „... besteht wohl Einigkeit darüber, dass Bagatellzuwendungen nicht geeignet sind, sachgerechte ...” „... ); Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 22.07.2003 (2003/568/JI) zur Bekämpfung der Bestechung im ...”