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Zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche / Titelei/Inhaltsverzeichnis
Zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche / Titelei/Inhaltsverzeichnis
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Titelei/Inhaltsverzeichnis
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1–10
I. Einführung
1–10
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a) Die Ahndung des sexuellen Missbrauchs durch die Kirche
Die Regelungen des Codex Iuris Canonici (CIC)
Das kirchliche Sexualstrafrecht im CIC
Die früheren Normen zum Sexualstrafrecht im CIC
b) Die strafrechtliche Generalklausel nach c. 1399 CIC
c) Die Regelungen des CIC zur Bestrafung eines Missbrauchstäters
d) Die mangelnde Anwendung des kirchlichen Strafrechts
e) Das Vorgehen der Kirche gegen den sexuellen Missbrauch
Der falsch verstandene Humanismus des II. Vaticanums
Das Arbeitstreffen der Kardinalspräfekten zum Thema des Missbrauchs
11–14
II. Das Münchener Missbrauchsgutachten und seine Entstehungsgeschichte
11–14
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a) Die Kritik von Bischof Vorderholzer
b) Der fehlende transparente Auswahlprozess der Gutachter
15–20
III. Der unterschiedliche Maßstab bei Sanktionen nach staatlichem und kirchlichem Recht
15–20
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a) Rechtsvergleich mit dem staatlichen Recht
b) Das „kluge Ermessen“ bei der kirchlichen Straffestsetzung
c) Das Bundesdisziplinargesetz
d) Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 01. März 2018 zum Aktenzeichen 80 K 21.17 OL
e) Die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft
f) Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
g) Die Bewertung der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts
h) Folgerungen für die kirchliche Rechtspraxis
i) Die Unzulässigkeit einer lediglichen Versetzung des Klerikers
Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch
Kritik an den Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch
21–34
IV. Grundsätze bei der Beurteilung von Missbrauchstaten
21–34
Details
a) Die Unschuldsvermutung
Die Missachtung der Unschuldsvermutung durch das Münchener Missbrauchsgutachten
b) Die Definition des sexuellen Missbrauchs
Der Missbrauchsbegriff der Deutschen Bischofskonferenz
Die Erweiterung des Missbrauchsbegriffs ist hochproblematisch
Fehlerhafte Bewertungen durch zu weit gefassten Missbrauchsbegriff
Der differenziertere Missbrauchsbegriff der Kanzlei Gercke & Wollschläger
Die Verletzung des körperlichen Nähe-Distanz-Verhältnisses
„Unbestimmte Angaben“ mit sexuellem Hintergrund
Die „anderen Vorwürfe mit unklarem sexualisierten Hintergrund“
Ergebnis
Weitere Kategorien
Verbale Grenzverletzungen
Sexueller Missbrauch
Schwerer sexueller Missbrauch
Sonstige sexuelle Verfehlungen
c) Das kirchenrechtliche Voruntersuchungsverfahren
Der Anfangsverdacht im staatlichen Recht
Weiterer Verfahrensgang
Kritik an der Regelung der Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz
d) Zur Strafbarkeit der Leitungsverantwortlichen wegen Beihilfe
Der Rechtsvergleich mit dem staatlichen Arbeitsrecht
Die Ansicht der Rechtsprechung
e) Zur Strafbarkeit der Leitungsverantwortlichen wegen Strafvereitelung
Fehlende Gerichtsurteile, die die Ansicht der Gutachter stützen
Keine Anzeigeplicht von begangen Straftaten im deutschen Recht
35–42
V. Die Meldepflicht an das Heilige Offizium durch die Instruktion „Crimen sollicitationis“
35–42
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a) Zur Kenntnis der Instruktion „Crimen sollicitationis“ bei den Leitungsverantwortlichen
b) Die Unschuldsvermutung hinsichtlich der Nichtkenntnis
c) Die Meldepflicht durch einen Ad limina Besuch
d) Die Meldung an die zuständigen Dikasterien
e) Ergebnis
f) Die Bedeutung des oben entwickelten Ergebnisses
43–52
VI. Die Fälle, die das Missbrauchsgutachten fälschlich als sexuellen Missbrauch einordnet
43–52
Details
3. Fall
Die Vorwürfe
Die Reaktion auf die Vorwürfe
Bewertung
Die Unschuldsvermutung
7. Fall
Die Vorwürfe
Bewertung
10. Fall
Die Vorwürfe
Die Reaktion auf die Vorwürfe
Bewertung
12. Fall
Bewertung
16. Fall
Bewertung
18. Fall
Bewertung
20. Fall
Bewertung
25. Fall
Bewertung
27. Fall
Bewertung
29. Fall
Bewertung
32. Fall
Bewertung
38. Fall
Bewertung
53–76
VII. Die Reaktionen der Diözesanbischöfe
53–76
Details
a) Erzbischof Michael Kardinal von Faulhaber (1917–1952)
3. Fall
Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
5. Fall
Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
6. Fall
Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
Das Missbrauchsgutachten zur Gesamtbewertung von Kardinal von Faulhaber
b) Erzbischof Joseph Kardinal Wendel (1952–1960)
11. Fall
Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
16. Fall
Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
c) Erzbischof Julius Kardinal Döpfner (1961–1976)
25. Fall
Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
27. Fall
Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
29. Fall
Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
35. Fall
Eigene Bewertung der Aussagen der Gutachter
d) Erzbischof Joseph Kardinal Ratzinger (1977–1982)
22. Fall
1) Die Stellungnahme von Kardinal Ratzinger
2) Die Reaktion der Gutachter auf die Stellungnahme
3) Der nicht erbrachte Tatnachweis der Gutachter
4) Zur Voreingenommenheit der Gutachter
37. Fall
1) Die Vorwürfe der Gutachter
2) Die Stellungnahme von Kardinal Ratzinger
3) Die Reaktion der Gutachter auf die Stellungnahme
4) Eigene Bewertung
40. Fall
1) Die Vorwürfe der Gutachter
2) Die Stellungnahme von Kardinal Ratzinger
3) Die Reaktion der Gutachter auf die Stellungnahme
4) Eigene Bewertung
42. Fall
1) Die Vorwürfe der Gutachter
2) Die Stellungnahme von Kardinal Ratzinger
3) Die Reaktion der Gutachter auf die Stellungnahme
4) Eigene Bewertung
77–80
VIII. Lehren aus dem Missbrauchsgutachten
77–80
Details
a) Die Kirche hätte Missbrauchstäter konsequent laisieren müssen
b) Die Kirche hätte sich am weltlichen Disziplinarrecht orientieren sollen
c) Das Münchener Missbrauchsgutachten hat teilweise die Unschuldsvermutung nicht beachtet
d) Das Münchener Missbrauchsgutachten bewertet die Verantwortlichkeiten der Diözesanbischöfe unzutreffend
81–82
IX. Zur Prävention von sexuellem Missbrauch
81–82
Details
a) Die Null-Toleranz-Strategie
b) Zeitvorgaben zur Untersuchung von Missbrauchsfällen
c) Einrichtung eines Meldesystems
83–86
Literaturverzeichnis
83–86
Details
Rechtsquellen:
Literatur:
1 Treffer gefunden
IV. Grundsätze bei der Beurteilung von Missbrauchstaten
S. 21-34
„... Möglichkeit des Vorliegens einer Straftat besteht. Allerdings wird man im Wege einer verständigen
Auslegung
...” „... die Norm des c. 1717 so
auslegen
, dass schon bei einem Anfangsverdacht eine kirchenrechtliche ...”
CC-BY-NC-ND
Access
Zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche
Titelei/Inhaltsverzeichnis
Autoren
Matthias Losert
DOI
doi.org/10.5771/9783828850774-I
ISBN print: 978-3-8288-4940-2
ISBN online: 978-3-8288-5077-4
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