Transparenz und Arbeitsrecht
Wirkung und Effizienz ausgewählter arbeitsrechtlicher Unterrichtungspflichten
Zusammenfassung
Kaum eine Begrifflichkeit dominiert die Diskussionen derart konstant wie die Forderung nach (mehr) Transparenz. Mitunter scheint Transparenz im öffentlichen Diskurs zu einem universellen Problemlösungsmechanismus geworden zu sein. Das Arbeitsrecht gilt wegen seiner weitgehend fehlenden Kodifizierung als anwendungsunfreundlich und unübersichtlich, mithin als intransparent. Durch Einführung von immer umfassenderen Unterrichtungspflichten wird versucht, Arbeitnehmer besser vor der Unkenntnis ihrer Rechte zu schützen oder ihnen die Wahrnehmung bestehender Rechte zu ermöglichen. Der Autor geht in diesem Band der Frage nach, welche Funktion zentrale arbeitsrechtliche Unterrichtungspflichten verfolgen und wie effizient diese umgesetzt werden.
Abstract
Few notions dominate discussions as persistently as the demand for (more) transparency. At times, transparency seems to have become a universal problem-solving mechanism in public discourse. Due to its lack of codification, employment law is considered to be user-unfriendly and confusing, i.e. non-transparent. By introducing ever more comprehensive obligations on employers to inform their employees, attempts are being made to better protect employees from ignorance of their rights or to enable them to exercise existing rights. In this volume, the author examines the role of such obligations to inform under employment law and how effectively they are implemented.
Schlagworte
Arbeitnehmerbeteiligung Arbeitnehmervertretung Auskunftsanspruch Diskriminierung Grundlagenforschung Individualarbeitsrecht Kontrollrecht Nachweisrecht Arbeitnehmer Richterrecht Betriebsverfassungsgesetz Betriebsübergang Nachweisgesetz Entgelttransparenzgesetz- 297–302 § 5 Ergebnisse 297–302
- 303–326 Literaturverzeichnis 303–326
3 Treffer gefunden
- „... infolge der fehlenden Kodifizierung durch richterliche Rechtsfortbildung entwickelt worden. Dieser Zustand ...” „... vergleichbaren Sachverhalten kommen kann, je nachdem, welches Gericht zuständig ist. So hat der (ungewisse ...” „... die grundlegende Zuständigkeitsverteilung: der Gesetzgeber erlässt die Gesetze und regelt damit die ...”
- „... zuständige Organ – typischerweise der Aufsichtsrat – zu einem bestimmten Anteil mit Arbeitnehmervertretern ...” „... in den §§ 92, 92a, 94–96, 99 BetrVG eine ähnliche Zuständigkeit des Betriebsrats findet.1165 Eine ...” „... finden sich weitere Überschneidungen der Zuständigkeiten von Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat ...”
- „... Möglichkeit erhält, „bei einer zuständigen Behörde oder Stelle eine Beschwerde einzureichen, um zeitnah und ...” „... wirtschaftliche Situation von kleinen und mittleren Unternehmen besonders einbezogen werden.571 Zuständig sind ...” „... Arbeitsbedingungen im Arbeitsvertrag131drohung zu sanktionieren.574 Sachlich zuständig sind die ...”