Aufsichtsratsmitglieder als Whistleblower
Spannungsverhältnis zwischen Verschwiegenheitspflicht und Hinweisgeberrecht
Zusammenfassung
Im deutschen Gesellschaftsrecht ist die Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder als Grundprinzip verankert und wurde vom Gesetzgeber kontinuierlich verschärft. Ein Verstoß ist strafbewehrt. Gleichwohl sollen nun auch Organmitglieder von Gesellschaften in den Anwendungsbereich der europäischen Hinweisgeberschutzrichtlinie fallen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Hinweisgeberrecht und Verschwiegenheitspflicht wird in der vorliegenden Abhandlung zu einem interessengerechten Ausgleich gebracht, indem die Intention des Richtliniengebers durch Auslegung der Richtlinie und Vergleich mit dem geltenden Recht herausgearbeitet und umgesetzt wird.
Abstract
In German company law, the duty of confidentiality of supervisory board members is established as a basic principle and has been continuously tightened by the legislator. A violation is a criminal offence. At the same time, members of supervisory boards are now also to fall within the scope of the European Whistleblower Protection Directive. This thesis balances the conflicting interests of the whistleblower's right and the duty of confidentiality in a way that is in line with the interests of the parties concerned by elaborating and implementing the intention of the Directive's legislator, interpreting the Directive and comparing it with the applicable law.
Schlagworte
Verantwortung Arbeitsrecht Compliance Gesellschaftsrecht Legalitätspflicht Aktiengesellschaft Aufsichtsrat Transparenz Whistleblowing Treuepflicht Organmitglieder Legalitätsprinzip Geschäftsgeheimnis Meldepflicht Hinweisgeberschutz Hinweisgeber Verschwiegenheitspflicht Whistleblowingrichtlinie WBRL WB-RL Hinweisgeberschutzrecht Hinweisgebergesetz HinSch-G Verschwiegenheit Selbstbefreiung Sorgfaltsmaßstab individueller Sorgfaltsmaßstab Organpflichten Hinweisgeberrecht HinSch-RL HinSchG6 Treffer gefunden
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