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Der Straftatbegriff im chinesischen und deutschen Strafrecht / Titelei/Inhaltsverzeichnis
Der Straftatbegriff im chinesischen und deutschen Strafrecht / Titelei/Inhaltsverzeichnis
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1–6
Titelei/Inhaltsverzeichnis
1–6
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7–14
Vorwort
7–14
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15–16
Abkürzungsverzeichnis
15–16
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17–26
Erster Teil Einleitung
17–26
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A. Thema und Ziel der Untersuchung
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I. Einführung in die Thematik
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II. Zur Notwendigkeit und zum Nutzen der Rechtsvergleichung
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III. Gründe für die Auswahl des untersuchten Themas
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1. Vorzüge des Systemdenkens
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2. Die Notwendigkeit eines chinesisch-deutschen Dialogs
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3. Das Sachproblem „hinter“ dem Straftatbegriff
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B. Methodische Bemerkungen zu dieser Untersuchung
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I. Die allgemeine Methodik der Strafrechtsvergleichung
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II. Das konkrete Vergleichsvorhaben dieser Untersuchung
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1. Methodik der Landesberichte
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2. Methodik des Rechtsvergleichs
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27–58
Zweiter Teil Die Straftatbegriffe in China und Deutschland – Landesberichte
27–58
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A. Der Straftatbegriff in China
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I. Grundlagen des Straftatbegriffs im chinesischen Strafrecht
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1. Schwerwiegende Sozialschädlichkeit
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a) Gesetzliche Grundlagen
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b) Sozialschädlichkeit
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c) Die relevanten Merkmale der schwerwiegenden Sozialschädlichkeit
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aa) Tatobjekt
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bb) Ausführungsmethode
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cc) Tatort und Tatzeitpunkt
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dd) Eintritt spezifischer Fehlverhaltensfolgen und deren Intensität
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ee) Schuldfähigkeit und besondere persönliche Merkmale
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ff) Subjektive Tatmerkmale
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gg) Das Fehlverhalten bei einer Rückfalltat
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hh) Das Nachtatverhalten
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2. Strafrechtswidrigkeit
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a) Grundsätzliches
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b) Gesetzlichkeitsgrundsatz
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c) Das Verhältnis zwischen der schwerwiegenden Sozialschädlichkeit und der Strafrechtswidrigkeit
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d) Qualitatives und quantitatives Verständnis der Strafrechtswidrigkeit
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3. Strafwürdigkeit
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II. Der Straftatbegriff im Einzelnen
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1. Die systematische Inhaltsgestaltung des Vier-Elemente--Deliktsaufbaus
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2. Die dogmatische Darstellung der vier Elemente
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a) Subjekt der Straftat
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b) Subjektive Seite der Straftat
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aa) Vorsatz und Fahrlässigkeit
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bb) Bestimmte Absichten und Motive
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cc) Irrtum
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c) Objekt der Straftat
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d) Objektive Seite der Straftat
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aa) Sozialschädliches Fehlverhalten (危害行为)
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bb) Taterfolg, Kausalität und „Erfolgszurechnung“
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cc) Vorbereitung und Versuch
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e) Organische Einheit der vier Elemente
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B. Der Straftatbegriff in Deutschland
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I. Grundlagen des Straftatbegriffs im deutschen Strafrecht
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II. Der dreistufige Deliktsaufbau im deutschen Strafrecht
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1. Verfassungsrechtliche Vorgaben
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a) Gesetzlichkeitsgrundsatz: Keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege)
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b) Schuldprinzip: Keine Strafe ohne Schuld (nulla poena sine culpa)
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c) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
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2. Die systematische Inhaltsgestaltung des dreistufigen Deliktsaufbaus
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59–88
Dritter Teil Der Straftatbegriff im Rechtsvergleich
59–88
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A. Grundsätzlich bedeutsame Unterschiede zwischen den untersuchten Straftatkonzeptionen
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B. Grundlegende Gemeinsamkeiten der untersuchten Straftatkonzeptionen
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I. Die Gemeinsamkeiten auf der Makroebene
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1. Der wissenschaftlich-theoretische Charakter des Straftatbegriffs
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2. Gesetzliche Bestimmung der Strafbarkeit: Keine Strafe ohne Gesetz
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3. Definition der Straftat in formeller und materieller Hinsicht
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a) Chinesisches Recht
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b) Deutsches Recht
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II. Die Gemeinsamkeiten auf der Mikroebene
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1. Sozialschaden und schuldhaftes Unrecht als Synonyme
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a) Sozialschaden im chinesischen Recht
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b) Schuldhaftes Unrecht im deutschen Recht
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2. Das tatbestandsmäßige Fehlverhalten als primäres straftatfundierendes Merkmal
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3. Das hinreichend gewichtige Fehlverhalten und der Erfolgssachverhalt als Kriterien der Straftat
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a) Chinesisches Recht
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b) Deutsches Recht
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C. Kritische Würdigung des chinesischen und des deutschen Straftatbegriffs
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I. Die verfehlte Trennung des Tatbestands in ein „subjektives“ und ein „objektives“ Element
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II. Individualisiertes Verständnis des fahrlässigen und des vorsätzlichen Verhaltens
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1. Maßgeblichkeit der Perspektive der handelnden oder unterlassenden Person
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2. Individualisierendes Verständnis des vorsätzlichen und des fahrlässigen Verhaltens
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III. Schuldausschließungs- und Entschuldigungsgründe
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IV. Das Verständnis des Versuchs
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V. Das Verständnis der Erfolgszurechnung
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D. Zwischenergebnis
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89–150
Vierter Teil Übergeordneter materieller Straftatbegriff
89–150
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A. Hinreichend gewichtiger tatbestandsspezifischer Verhaltensnormverstoß
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I. Der Verhaltensnormverstoß als Grundkriterium jeder Straftat
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1. Das Verhältnis zwischen der Sanktionsnorm und der Verhaltensnorm
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a) Das Schutzgut der Verhaltensnorm
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b) Das Schutzgut der Sanktionsnorm
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2. Das verfehlte Verständnis des Strafgesetzes als Orientierungsmuster für normgemäßes Verhalten
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3. Die Verhaltensnorm als unmittelbare Schutznorm der Rechtsgüter
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a) Die abstrakt-generalisierende Verhaltensnorm
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b) Die individualisierte Verhaltensnorm
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aa) Die individualisierte Verhaltensnorm als unmittelbare Schutznorm der Rechtsgüter
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bb) Nicht alle Verhaltensnormverstöße sind strafbar
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4. Eine legitimierbare Verhaltensnorm beschränkt die Freiheit des Normadressaten angemessen („verhältnismäßig“ i. e. S.), um schutzwürdige Rechtsgüter zu schützen
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a) Kein Rechtsgut genießt absoluten Schutz
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b) Schutz des schutzwürdigen Rechtguts – Feststellung des legitimen Zwecks der Verhaltensnorm
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c) Angemessene Beschränkung der Freiheit des Normadressaten zum Schutz eines schutzwürdigen Rechtsguts
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aa) Sonderverantwortlichkeit bei Geboten und Verboten
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(1) Verhaltensnormen ohne Rücksicht auf die Sonderverantwortlichkeit
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(2) Verhaltensnormen mit Rücksicht auf die Sonderverantwortlichkeit
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aa) Verhältnismäßigkeitsprinzip als entscheidender Maßstab für Freiheitsbeschränkung
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bb) Die Sonderverantwortlichkeit bei Notwehr und Notstand
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cc) Weitere beispielhafte Verdeutlichung
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5. Der Normaufbau der Verhaltensnorm
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a) Die richtige Perspektive bei der Legitimation einer Verhaltensnorm
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b) Rechtsgüterschutz als legitimer Zweck der Verhaltensnorm
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c) Verhältnismäßige Freiheitsbeschränkung als letzte Weichenstellung
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6. Die Aufstellung der individualisierten Verhaltensnorm vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgebots
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II. Hinreichendes Gewicht des tatbestandsspezifischen Fehlverhaltens
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1. Die große Diskrepanz der kollidierenden Rechtsgüter als maßgebliches Kriterium
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2. Die leichte Erfüllbarkeit der Pflicht (bei gegebener Sonderverantwortlichkeit)
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a) Zum Stellenwert des Vorsatzerfordernisses: Hat der Täter den Legitimationsgrund der übertretenen Verhaltensnorm erkannt?
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b) Liegt ein Entschuldigungsgrund vor?
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B. Tatbestandsmäßige Fehlverhaltensfolge und weitere Straftaterfordernisse
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I. Tatbestandsmäßige Fehlverhaltensfolge
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1. Ohne ein tatbestandsmäßiges Fehlverhalten gibt es auch keine tatbestandsmäßige Fehlverhaltensfolge
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2. Der Stellenwert der tatbestandsmäßigen Verhaltensfolge
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3. Der Beurteilungsmaßstab der tatbestandsmäßigen Fehlverhaltensfolge
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a) Der zutreffende Beurteilungsmaßstab der Fehlverhaltensfolge
Details
b) Kausalzusammenhang
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aa) Äquivalenztheorie
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bb) Die Lehre von der (natur-)gesetzmäßigen Bedingung
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cc) Schadensträchtiger Kausalverlauf als Gegenstand der Kausalitätsprüfung
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dd) Kein sachlicher Unterschied zwischen der Äquivalenztheorie und der Lehre von der (natur-)gesetzmäßigen Bedingung
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ee) Schlussfolgerungen im Einzelnen
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(1) Hypothetische Kausalverläufe
Details
(2) Atypische Kausalität
Details
(3) Überholende Kausalverläufe
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(4) Zusammenwirken mehrerer Bedingungen
Details
c) Erfolgszurechnung
Details
aa) Der zutreffende Beurteilungsmaßstab der Erfolgszurechnung
Details
bb) Die „rechtlich missbilligte Risikoschaffung“ als Leitthema des tatbestandsmäßigen Verhaltens
Details
cc) Bei angemessener Analyse des tatbestandsmäßigen Fehlverhaltens gibt es kein wirkliches Problem der tatbestandsmäßigen Fehlverhaltensfolge
Details
dd) Schlussfolgerungen im Einzelnen
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(1) Risikoverringerung
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(2) Die fehlende Vorhersehbarkeit und Beherrschbarkeit des Kausalverlaufs
Details
(3) Schutzbereich der Norm oder Schutzzweck der Norm
Details
(4) Veranlassen, Ermöglichen oder Fördern fremder Selbstgefährdungen oder Selbstschädigungen
Details
(5) (Fehl-)Verhalten, das rechtsgutsbeeinträchtigendes Verhalten von Dritten ermöglicht, fördert oder veranlasst
Details
II. Weitere Straftaterfordernisse
Details
1. Objektive Strafbarkeitsbedingungen
Details
2. Fehlender Rücktritt
Details
3. Prozessual bedeutsame Straftaterfordernisse
Details
151–158
Fünfter Teil Schlussbetrachtung
151–158
Details
A. Die untersuchten Straftatkonzeptionen in der abschließenden Zusammenschau
Details
B. Die wesentlichen Kriterien des materiellen Straftatbegriffs im Überblick
Details
I. Tatbestandsmäßiger Verhaltensnormverstoß
Details
II. Tatbestandsmäßige Fehlverhaltensfolge(n) und weitere Straftaterfordernisse
Details
159–166
Literaturverzeichnis
159–166
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Chinesische Literatur:
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Deutsche Literatur:
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Der Straftatbegriff im chinesischen und deutschen Strafrecht , page 1 - 6
Titelei/Inhaltsverzeichnis
Autoren
Zhengyu Zhang
DOI
doi.org/10.5771/9783828867482-1
ISBN print: 978-3-8288-3918-2
ISBN online: 978-3-8288-6748-2
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